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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Kanalkataster Abschnitt "Halenbruk", "Küsterkoppel" in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-556 Kanalkataster Abschnitt "Haalenbruk", "Küsterkoppel" in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dirk Rennekamp
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Zunächst einmal wird berichtigend festgestellt, dass die unter dem Tagesordnungspunkt bezeichneten StraßenHalenbruk und Küsterkoppel“ heißen müssen, bevor den Anwesenden der Sachverhalt noch einmal anhand der Vorlage eingehend erläutert wird. Da die Pläne der damaligen Erschließungsfirma nicht mit dem tatsächlichen Einbau der Leitungen übereinstimmt, liegt nach Meinung von Ulrich Konkel ein verdeckter Mangel vor, an dem die Firma zumindest beteiligt werden muss und bittet um Prüfung dieser Sachlage bis zur Sitzung der Gemeindevertretung.

Hinweis der Verwaltung: In dieser Angelegenheit ist eine Rechtsanwaltskanzlei zur Beurteilung der Rechtslage eingeschaltet worden, die als Ergebnis die folgende Aussage getroffen hat: „Die Verlegung eines in den Plänen nicht eingezeichneten Schachts, der selbst in den Revisionsplänen fehlte, kann nach erster Einschätzung zwar einen vorsätzlich verschwiegenen Mangel darstellen, gleichwohl dürften alle Ansprüche verjährt sein. Nach Artikel 229 § 6 EGBEB gilt auch für vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche die 10-jährige Höchstfrist nach § 199 BGB. Diese Frist ist entsprechend den Überleitungsvorschriften am 31.12.2011 abgelaufen. Für Schadensersatzansprüche gegen die Ingenieure, die die Planung und Bauaufsicht geführt haben, gilt zu den Verjährungsansprüchen das gleiche.“

Herr Harald Behnke meldet Bedenken bezüglich der finanziellen Belastungen durch diese zusätzliche Maßnahme an, die allerdings im Finanzausschuss geprüft wird. Abschließend regt Herr Frithjof Schmidt an, nach Fertigstellung und Übergabe der Baugebiete „Neuen Kamp“ und „Achters Kamp“ an die Gemeinde die entsprechenden Unterlagen in das Kanalkataster der Gemeinde einzubinden. Die Anwesenden werden weiter darüber informiert, dass die Kanalreinigung und Inspektion wie beim Urkataster zu den gleichen Konditionen durch die Firma Werner Vollert durchgeführt werden können.


Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abschlussarbeiten zur Erstellung des Kanalkatasters zu beauftragen und die nötigen Finanzmittel im Nachtragshaushalt 2013 zur Verfügung zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:3

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