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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Umzug der Kundenbetreuung in das neue Rathaus  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2008-012 Umzug der Kundenbetreuung in das neue Rathaus
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Johannsen erläutert anhand der Vorlage den Punkt Umzug der Kundenbetreuung und gibt an Herrn Herr Freyermuth weiter, der den neuen vorliegenden Entwurf der Räume mit dem ge-planten Ablauf erklärt

 

Herr Johannsen erläutert anhand der Vorlage den Punkt Umzug der Kundenbetreuung und gibt an Herrn Herr Freyermuth weiter, der den neuen vorliegenden Entwurf der Räume mit dem geplanten Ablauf erklärt.

 

Durch die Einrichtung eines neuen Büros ist vor allem die gleichzeitige Beratung mehrerer Kunden in zeitgemäßer Ausstattung möglich. Lange Wartezeiten soll es durch die Erweiterung der Arbeitsplätze in abgegrenzten Bereichen nicht mehr geben.

 

Es wird darüber gesprochen, dass ein Raum, vorgesehen als Besprechungszimmer,  abgegeben werden muss, weil das Tourismusbüro dort eingerichtet werden soll. Da im Rathaus mehrere Sitzungsräume zur Verfügung stehen, könne ohne Aufwand ausgewichen werden. Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass die Nutzung der Räume durch die Stadtwerke, nach kleinen Änderungen, viele Vorteile für die Kunden bringen wird.

Beschluss:

Beschluss:

Die Werkleitung wird einstimmig beauftragt, dem Hauptausschuss in der nächsten Sitzung einen Entwurf zur Nutzungsänderung der leer stehenden Räume im Erdgeschoss des Rathauses vorzulegen.

 

Anmerkung der Werkleitung:

Nach Ende der Sitzung hat die Werkleitung erfahren, dass es am 04.03.2008 im Hauptausschuss unter TOP 8.6 bereits eine Entscheidung des Hauptausschusses gegeben hat. Insofern erübrigt sich die erneute Vorlage im Hauptausschuss.

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