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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk erläutert den Sachverhalt und die bisherige praktizierte Regelung hinsichtlich der Durchführung der Einwohnerfragestunde. Die langjährig geübte Praxis hat nie zu Problemen geführt. Erstmals im Jahr 2006 sind Unstimmigkeiten aufgetreten. Nach Anfrage des damaligen Bürgervorstehers Uwe Nienstedt bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg wurde aufgrund deren Antwort hin aber die langjährige Praxis beibehalten. Im Jahr 2007 gab es erstmalig Einwendungen der Wählergruppe Bürger für Barmstedt. Diesbezüglich hat ein reger E-Mail-Verkehr zwischen der Wählergruppe und dem Bürgervorsteher stattgefunden. Der Bürgervorsteher hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung zu erarbeiten. Herr Gottschalk hat die Angelegenheit auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt. Der Hauptausschuss hat sich mit der Vorlage der Verwaltung beschäftigt und empfohlen, die Geschäftsordnung der Stadtvertretung entsprechend zu ändern.
Herr Dr. Thiel teilt mit, dass die Ball-Fraktion keinen realen Handlungsbedarf sieht. Seit 1978 hat es niemals Probleme gegeben. Die bisherige Regelung der Geschäftsordnung und das Fingerspitzengefühl des Bürgervorstehers reichen völlig aus. Die vorgeschlagene Regelung ist zu kompliziert.
Bürgervorsteher Quell schlägt zur Verdeutlichung der Regelung bei den Zusatzfragen die Einfügung des Wortes „je“ im Abschnitt 4 letzter Satz zwischen „darf“ und „zwei“ vor. Er verliest die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung mit den von Hauptausschuss und ihm selbst vorgeschlagenen Ergänzungen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die der Sitzungsniederschrift beigefügte Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung zu § 15 „Einwohnerfragestunde“ mit den vorgeschlagenen Ergänzungen.
Abstimmungsergebnis:
18 dafür
2 Enthaltungen
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