Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-006  

Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.01.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat es zwischen dem Vorsitzenden der Stadtvertretung und Einwohner/innen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung gegeben. Im Einzelnen geht um die Anzahl der Fragen, Anregungen und Vorschlägen, die von Einwohner/innen im Rahmen der Einwohnerfragestunden gestellt werden. Eine Begrenzung ist in der Geschäftsordnung der Stadtvertretung nicht geregelt. Es wurde analog § 13 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung und der Regelung für Stadtvertreter (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung) verfahren und damit jeweils zwei Fragen je Einwohner/in zugelassen.

Nach § 34 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) regelt die Stadtvertretung ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung. Regelungen zum Ablauf der Einwohnerfragestunde ergeben sich aus der  GO nicht, so dass eine Regelung in der Geschäftsordnung erforderlich ist. Die bisherigen Regelungen zu § 15 „Einwohnerfragestunde“ in der Geschäftsordnung umfassten eine Begrenzung der Fragen, Anregungen und Vorschläge nicht. Insofern ist eine Änderung/ Ergänzung der Geschäftsordnung erforderlich. Zur besseren Übersicht in dem beigefügten Vorschlag zur Änderung ist die gesamte Vorschrift des § 15 „Einwohnerfragestunde“ dargestellt, wobei die Änderungen/ Ergänzungen kursiv/fett dargestellt sind. Mit der Ergänzung werden neben der Anzahl der maximal zulässigen Fragen, Vorschläge und Anregungen weitere Regelungen zum Umfang, Inhalt und Beantwortung derselben getroffen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage/ Sitzungsniederschrift beigefügte Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung zu § 15 „Einwohnerfragestunde“.

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung (Änderungen in Fettdruck)

 

 

 

 

 

 

Hammermann

Bürgermeister

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfGeschäftsordnungStadtBarmstedt (22 KB) PDF-Dokument (92 KB)    

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner