Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-006
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Sachverhalt:
In der Vergangenheit hat es zwischen dem Vorsitzenden der Stadtvertretung und Einwohner/innen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung gegeben. Im Einzelnen geht um die Anzahl der Fragen, Anregungen und Vorschlägen, die von Einwohner/innen im Rahmen der Einwohnerfragestunden gestellt werden. Eine Begrenzung ist in der Geschäftsordnung der Stadtvertretung nicht geregelt. Es wurde analog § 13 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung und der Regelung für Stadtvertreter (§ 13 Abs. 3 Geschäftsordnung) verfahren und damit jeweils zwei Fragen je Einwohner/in zugelassen.
Nach § 34 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO) regelt die Stadtvertretung ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung. Regelungen zum Ablauf der Einwohnerfragestunde ergeben sich aus der GO nicht, so dass eine Regelung in der Geschäftsordnung erforderlich ist. Die bisherigen Regelungen zu § 15 „Einwohnerfragestunde“ in der Geschäftsordnung umfassten eine Begrenzung der Fragen, Anregungen und Vorschläge nicht. Insofern ist eine Änderung/ Ergänzung der Geschäftsordnung erforderlich. Zur besseren Übersicht in dem beigefügten Vorschlag zur Änderung ist die gesamte Vorschrift des § 15 „Einwohnerfragestunde“ dargestellt, wobei die Änderungen/ Ergänzungen kursiv/fett dargestellt sind. Mit der Ergänzung werden neben der Anzahl der maximal zulässigen Fragen, Vorschläge und Anregungen weitere Regelungen zum Umfang, Inhalt und Beantwortung derselben getroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage/ Sitzungsniederschrift beigefügte Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung zu § 15 „Einwohnerfragestunde“.
Anlage/n:
Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung (Änderungen in Fettdruck)
Hammermann
Bürgermeister
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EntwurfGeschäftsordnungStadtBarmstedt (22 KB) | (92 KB) |
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