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Auszug - Festlegung der Ausbaugrenzen durch Änderung des Bauprogramm Norderstraße
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Wortprotokoll |
Herr Knaak erläutert, dass die Beitragsfähigkeit für die Erneuerung einer Straße nicht nur von ihrer Lebensdauer abhängig ist. Auch wenn die Lebensdauer der Straße noch nicht abgelaufen ist, kann die Erneuerung beitragsfähig sein, zum Beispiel wenn die Straße nicht mehr dem technischen Stand entspricht oder wenn die Erneuerung für die Anlieger wirtschaftlich sinnvoll ist. Hier rät die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen die Erneuerung des Straßenabschnittes mit dem AZV und den Stadtwerken zusammen durchzuführen. Anderenfalls wären in wenigen Jahren die Kosten für den Ausbau dieser
Teilstrecke ohne AZV und Stadtwerke beitragsfähig.
Von den Einwohnern wird eingeworfen, dass bei den ersten Informationsgesprächen kein Hinweis darauf gegeben worden ist, dass der AZV und die Stadtwerke in diese Teilstrecke
hineingehen. Frau Karvink erklärt, dass die Beteiligung von AZV und Stadtwerken jetzt feststeht.
Die Wirtschaftlichkeit wird dahingehend hinterfragt, wie weit der AZV und die Stadtwerke tatsächlich ihre Leitungen in diesem Bereich verlegen. Frau Karvink teilt mit, dass die Asphaltstrecke ca. 55 m lang ist, inwieweit die Leitungen darin tatsächlich verlaufen muss die Verwaltung nachfragen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Nachfrage beim betreuenden Ingenieur, Herrn Rennekamp, ergab einen Leitungsverlauf von ca. 36 der 55 Meter Streckenlänge.
Es wird zu Bedenken gegeben, dass die belastete Asphaltdecke wegen der Gesundheits- gefährdung sowieso ausgetauscht werden muss. Herr Schmidt erläutert, dass von einer gebundenen Asphaltdecke keine Gefährdungen ausgehen, sonst müssten landauf, landab tausende Kilometer alter Straße aufgenommen werden. Analysen auf PAK werden durchgeführt, um die Möglichkeit eines Wiedereinbaues als Untermaterial bei neuen Bauvorhaben zu klären.
Der Ausschuss sieht die Wirtschaftlichkeit der Erneuerung des asphaltierten Teilstückes der Norderstraße als gegeben an. Der Bauausschuss nimmt das vorliegende Bauprogramm zur Kenntnis und empfiehlt es gemäß dem eindeutigen Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2012 in Kraft treten zu lassen.
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