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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-419  

Betreff: Festlegung der Ausbaugrenzen durch Änderung des Bauprogramm Norderstraße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dirk Rennekamp
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Norderstraße von Einmündung Gr. Gärtnerstraße bis Haus Nr. 31a teilt sich in drei Bereiche im Bezug auf die Herstellung. Bei den derzeit durchgeführten Straßenbauarbeiten sollen die Abschnitte Kopfsteinpflaster (bis Haus Nr. 25) und Abschnitt Asphalt (bis Haus Nr. 31a) erneuert werden.

Einige Anlieger der Norderstraße sind der Meinung, dass die Kosten für die Erneuerung des Abschnitts Asphalt nicht auf die Anlieger umgelegt werden dürfen. Sie sind der Meinung, dass es sich um eine Verschönerung handelt, die nicht umlagefähig ist.

In einem Gespräch mit der Beratungsfirma Gekom wurde uns mitgeteilt, dass bestimmte für die Kriterien für eine Umlagefähigkeit  einzuhalten sind.

Es ist zu Überprüfen, wann die Straße erstmalig hergestellt wurde. Hat die Straße ein Alter über 30 Jahre, so hat die Straße ihre Lebensdauer erreicht und kann erneuert werden. Ist diese Lebensdauer noch nicht erreicht, so ist zu Überprüfen, ob es durch die Erneuerung zu einer Verbesserung der Verkehrsanlage kommt. Hierbei sind auch Randbedingungen mit zu berücksichtigen, dass es zum Beispiel durch den Ausbau zweier Bereiche in einer Maßnahme zu Kostenreduzierungen für die betroffenen Anwohner kommt, oder dass durch die Verlegung von Entsorgungsleitungen sich die Kosten auch reduzieren lassen.

Von der Verwaltung werden diese Kriterien in einem Bauprogramm dargelegt und von der  Politik ggf. beschlossen. In dem Bauprogramm ist der derzeitige Zustand der Verkehrsflächen und der geplante neue Zustand darzustellen. Außerdem hat das Bauprogramm darzulegen, welche Verbesserungen die Erneuerung der Straßenflächen den Anliegern bringt. Wenn diese Punkte plausibel dargelegt werden, so können die Kosten für die Erneuerung auf Grundlage des Bauprogramms auf die Anlieger mit umgelegt werden.

Deshalb wurde mit Hilfe der Beratungsfirma Gekom ein neues Bauprogramm erarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Ausbau der Norderstraße gemäß des beiliegenden Bauprogramms durchführen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind in der derzeitigen Planung enthalten

 


Anlage/n:

Bauprogramm textliche Darstellung mit Bildern

Bauprogramm in Tabellenform

Lageplan Straßenbau Blatt 1 und Blatt 2

Ausbauquerschnitt 1-1 und 2-2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauprogramm für die Norderstraße der Stadt Barmstedt (238 KB)      
Anlage 2 2 Bild 1 (1318 KB)      
Anlage 3 3 Bild 2 (1367 KB)      
Anlage 4 4 Bild 3 (1492 KB)      
Anlage 5 5 Bild 4 (1371 KB)      
Anlage 6 6 Bild 5 (1327 KB)      
Anlage 7 7 Bild 6 (1391 KB)      
Anlage 8 8 Bauprogramm Norderstr von 07.05.2013 (55 KB)      
Anlage 9 9 Lageplan_Strassenbau_Blatt1_130215 (569 KB)      
Anlage 10 10 Lageplan_Strassenbau_Blatt2_130215 (497 KB)      
Anlage 11 11 Ausbauquerschnitt_1-1_130215 (159 KB)      
Anlage 12 12 Ausbauquerschnitt_2-2_130215 (147 KB)      
Stammbaum:
VO/2013-419   Festlegung der Ausbaugrenzen durch Änderung des Bauprogramm Norderstraße   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2013-419-1   Festlegung der Ausbaugrenzen durch Änderung des Bauprogramm Norderstraße   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Mitteilungsvorlage Barmstedt

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