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Auszug - Abschließender Beschluss über die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr, Herr Harry Unger, verweist zunächst auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage und geht dabei auf die eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden ein, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangen sind. Beispielsweise werden hier die Bedenken des BUND bezüglich der Motocrossanlage in Bokel erwähnt.
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt: Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB des Entwurfes der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen:
- Regionalmanagement Holsteiner Auenland / AktivRegion
- Landesamt für Denkmalpflege
- Kreis Pinneberg – Der Landrat
- Wasserverband Krempermarsch
- Sielverband Kremper Au
- Wasser- und Bodenverband Hörnerau
- Industrie- und Handelskammer zu Kiel
- BUND
- NABU
- Landesnaturschutzverband AG-29
- Gemeinde Hingstheide
- Gemeinde Wulfsmoor
- Gemeinde Wrist
- Gemeinde Mönkloh
- Gemeinde Heidmoor
- Gemeinde Lutzhorn
- Gemeinde Groß Offenseth-Aspern
- Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop
- Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei
- Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76