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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-418  

Betreff: Abschließender Beschluss über die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
16.05.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
17.06.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen mit den drei Änderungsbereichen

 

  1. Gemeinde Brande-Hörnerkirchen: Änderung von Gewerbegebiet in eine gemischte Baufläche im 2. Änderungsbereich des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde,
  2. Gemeinde Bokel: Änderung der Grünfläche „Freibad / Parkanlage“ in Fläche für die Landwirtschaft,
  3. Gemeinde Bokel: Änderung einer „Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Abgrabungen und für die Gewinnung von Bodenschätzen“ in eine Fläche für Sportanlagen „Motocross-Strecke“

 

hat in der Zeit vom 27. März 2013 bis zum 29. April 2013 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Bedenken und Anregungen geäußert worden. Außerdem wurde das Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB in der Zeit durchgeführt und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Diese sind in einer Abwägungsunterlage vom beauftragten Ingenieurbüro zusammengefasst worden. Mit dem Abwägungsbeschluss kann nun der abschließende Beschluss über die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes gefasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die während der öffentlichen Auslegung und während des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB des Entwurfes der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen:

 

  1. Regionalmanagement Holsteiner Auenland / AktivRegion
  2. Landesamt für Denkmalpflege
  3. Kreis Pinneberg – Der Landrat
  4. Wasserverband Krempermarsch
  5. Sielverband Kremper Au
  6. Wasser- und Bodenverband Hörnerau
  7. Industrie- und Handelskammer zu Kiel
  8. BUND
  9. NABU
  10. Landesnaturschutzverband AG-29
  11. Gemeinde Hingstheide
  12. Gemeinde Wulfsmoor
  13. Gemeinde Wrist
  14. Gemeinde Mönkloh
  15. Gemeinde Heidmoor
  16. Gemeinde Lutzhorn
  17. Gemeinde Groß Offenseth-Aspern
  18. Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop
  19. Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei
  20. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

 

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Abwägungsunterlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Abwaegung_Entwurf_FNP_Aend10_BrandeHoeki (127 KB)      
Anlage 1 2 11.04.13_STN_LaPlaBeh (466 KB)      

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