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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Spitzerfurth / Lillsche Wiese; hier: Aufstellungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-375 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Spitzerfurth / Lillsche Wiese;
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Axel Schmidt verweist zunächst auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage und erläutert die Planungen für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 71 „Spitzerfurth / Lillsche Wiese“ und bittet um Beratung, auch über die von Herrn Sitta vorgebrachten Bedenken und Anregungen während der Einwohnerfragestunde. Herr Helmut Welk weist auf das geplante Bürgerbegehren im Rahmen der Sohlgleite hin und ist der Meinung, dass die Überplanung des Gebietes nicht dringlich ist und verschoben werden könnte. Herr Norbert Bollweg berichtet, dass der Großteil seiner Fraktion sich gegen eine Bebauung ausgesprochen hat. Er spricht sich dafür aus, das Verfahren auszusetzen. Herr Axel Schmidt schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu erweitern. Seiner Meinung nach sollte der ganze Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche von der vorhandenen Bebauung bis hin zur Krückau überplant werden. So könnte man einen Streifen für Wohnbebauung, einen Teil als Naturerlebnisraum und für die Sohlgleite in einem aufzustellenden B-Plan festschreiben. Herr Jürgen Busse spricht die früheren Beratungen und die bereits damals geplanten Stichstraßen des B-Planes Nr. 34 in ein neues Baugebiet an. Er hält eine Bebauung für sinnvoll und spricht sich auch für seine Fraktion für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses aus. Herr Peter Gottschalk möchte eine Beschlussfassung mit einer eindeutigen Klassifizierung des Areals in Wohnbebauung und Natur- und Ausgleichsflächen. Dies ist seiner Meinung nach wichtig für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Herr Ernst-Reimer Sass spricht sich ebenfalls für die Überplanung des gesamten Bereiches aus, denn es handelt sich bei dem geplanten Areal für Wohnbebauung nur um einen kleinen Teil und der restliche Teil der jetzigen Landwirtschaft könnte durch die Schaffung eines Naturerlebnisraumes und der Solgleite der Natur zurückgegeben und aufgewertet werden. Herr Rolf Steckmest bezweifelt die dauerhafte Festsetzung als Naturareal. Herr Helmut Welk unterstreicht die Ausführungen von Herrn Rolf Steckmest und gibt zu bedenken, dass durch diese Variante ein Bebauungsplan leicht für weitere Wohnbebauung geändert werden könnte. Herr Jürgen Busse spricht sich positiv für eine Zweiteilung in Wohnen und Natur und die damit verbundene Festschreibung dieser Tatsachen aus


Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

  1. r das Gebiet „Spitzerfurth / Lillsche Wiese“ westlich des „Amalie-Schoppe-Weges“, nördlich der Landesstraße L 75 - „Spitzerfurth“ und süstlich der Krückau wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziele dieser Gebiete sind
  1. die Ausweisung eines rund 2,5 ha großen westlich des Amalie-Schoppe-Weges liegenden Bereiches als Wohnbaufläche,
  2. die Ausweisung des restlichen Teils dieses Areals bis hin zur Krückau einschließlich der darin enthaltenen Kleingärten als Naturerlebnisraum und für die Solgleite.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

1.      Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen3

 

2.      Ja-Stimmen6

Nein-Stimmen2

Enthaltungen1

 

3.      Ja-Stimmen6

Nein-Stimmen2

Enthaltungen1

 

4.      Ja-Stimmen6

Nein-Stimmen2

Enthaltungen1

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