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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 47 – Teilbereich C – der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich Gr. Gärtnerstraße/westlich Kl. Gärtnerstraße/nordwestlich Norderstraße/südlich der AKN Bahnlinie; hier erneuter Aufstellungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-358 B-Plan Nr. 47 – Teilbereich C – der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich Gr. Gärtnerstraße/westlich Kl. Gärtnerstraße/nordwestlich Norderstraße/südlich der AKN Bahnlinie; hier erneuter Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Hammermann berichtet über den Inhalt der Vorlage.

 

Frau M. Herrmann stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt in den Bauausschuss zur weiteren Beratung zu vertagen.

 

Herr A. Schmidt berichtet, dass die Stadt Barmstedt versucht einen Spagat zu vollziehen, indem auf der einen Seite der Soziale Wohnungsbau ermöglicht werden aber auf der anderen Seite auch eine Fläche hierfür gefunden werden muss. Hier ist in der engeren Betrachtung der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 47, der für den Teil der heutigen Beratung seit 13 Jahren im Aufstellungsverfahren ist.

Die FWB rde gerne den Grundsatzbeschluss als Signal an einen Investor geben, sozialen Wohnungsbau durchzuführen. Hierbei ist jedoch sogfältig im Aufstellungsverfahren zu prüfen, ob eine solche Ausweisung auch verträglich ist. Der Investor sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass er ggf. mit dem Erwerb bis zum Auslegungsbeschluss noch warten sollte.

 

Herr Schmidt stellt daher den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Punkt 6 zu ergänzen.

 

Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes 47 Teilbereich C- der Stadt Barmstedt zu keiner einvernehmlichen Lösung bezüglich der Berücksichtigung des Sozialen Wohnungsbaus führt, ist ein Auslegungsverfahren seitens der Politik nicht gewollt.“

 

Herr Busse befürwortet die Unterstützung im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus. Das Aufstellungsverfahren wird wie allgemein üblich durchgeführt, in dem die öffentlichen und privaten Belange gegenseitig abgewogen werden.

 

rgermeister Hammermann bittet um eine klare Grundsatzaussage zum Thema Sozialer Wohnungsbau.

 

Herr Dr. Thiel begrüßt das Engagement, stellt jedoch die ausgesuchte Fläche in Frage.

 

Anschließend findet die Abstimmung zu den gestellten Anträgen statt.

 

1.)

Antrag Frau M. Herrmann

Vertagungsantrag des Punktes in den Bauausschuss

 

2)

Antrag Herr A. Schmidt

 

Die Stadtvertretung stimmt dem geplanten Bauvorhaben des Investors (ca. 40 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau) auf der Fläche des B-Planes 47 Teilbereich C -  grundsätzlich zu.

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet rdlich der Grenrtnerstraße / westlich Kleinertnerstraße /  nordwestlich der Norderstraße und südlich der AKN-Bahnlinie wird der B-Planes Nr. 47 Teilbereich C- erneut aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Für den Bereich sollen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auf einem rund 11.100 qm großen Areal  Wohnbauflächen entstehen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Landesplanungsanzeige zu fertigen.

 

  1. Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes 47 Teilbereich C- der Stadt Barmstedt zu keiner einvernehmlichen Lösung bezüglich der Berücksichtigung des Sozialen Wohnungsbaus führt, ist ein Auslegungsverfahren seitens der Politik nicht gewollt.“

 

 

 


Beschluss:

Zu 1)

Der Antrag wird abgelehnt

 

Zu 2

Dem Antrag wird zugestimmt.

 


Zu 1)

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:6

Nein- Stimmen:13

Enthaltungen:4

 

Zu 2)

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:15

Nein- Stimmen:3

Enthaltungen:5

 

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