Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-358
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Sachverhalt:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich die Sicherung einer angemessenen mittel- und langfristigen Wohnraumversorgung unter Berücksichtigung der Entwicklungen des demographischen Wandels, der regionalen, investiven und energetischen Bedarfe als kontinuierlich zu verfolgendes Ziel gesetzt. Aus diesem Grunde wurde eine Rahmenvereinbarung zur schleswig-holsteinischen Offensive für bezahlbares Wohnen zwischen der Landesregierung und den Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist Ihnen bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.2.2013 zugegangen.
Von einem Investor ist nunmehr ein Antrag auf Bebauung des Grundstückes Norderstraße -Verlängerung (B-Plan 47 C) eingegangen (siehe Anlage), mit dem Ziel, dort ca. 40 Wohneinheiten in 3 Einzelgebäuden zu errichten (sozialer Wohnungsbau). Der Investor hat bereits mit der Investitionsbank Kontakt aufgenommen und die Rahmenbedingungen abgeklärt. Die zur Verfügung stehenden Mittel in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 werden nach dem zeitlichen Eingang der Anträge bereitgestellt. Von daher ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, möglichst zeitnah eine grundsätzliche Entscheidung der Stadtvertretung herbeizuführen, um im positiven Fall dem Investor die Möglichkeit der Förderung zu ermöglichen.
Für die vorgesehene Fläche liegt bereits ein B-Plan Aufstellungsbeschluss (B-Plan 47, Teilbereich C) der Stadtvertretung vom 8.2.2000 für eine Einzelhausbebauung vor. Insoweit findet der Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung, wonach grundsätzlich Wohnbauflächen nur durch die Stadt überplant und vermarktet werden sollen, aus Sicht der Verwaltung hier keine Anwendung. Desweiteren erscheint es der Verwaltung auch nicht sinnvoll, sozialen Wohnungsbau in eigener Regie durchzuführen. Die angedachte Fläche würde vom Investor nach einem positiven Beschluss der Stadtvertretung unverzüglich erworben werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem geplanten Bauvorhaben grundsätzlich zuzustimmen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es wird empfohlen, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Alle weiteren Planungsschritte könnten dann zeitnah im Fachausschuss beraten werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt dem geplanten Bauvorhaben des Investors (ca. 40 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau) auf der Fläche des B-Planes 47 – Teilbereich C - grundsätzlich zu.
Die Stadtvertretung beschließt:
- Für das Gebiet nördlich der Großen Gärtnerstraße / westlich Kleine Gärtnerstraße / nordwestlich der Norderstraße und südlich der AKN-Bahnlinie wird der B-Planes Nr. 47 – Teilbereich C- erneut aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Für den Bereich sollen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auf einem rund 11.100 qm großen Areal Wohnbauflächen entstehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll in einem Scoping-Termin erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
- Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Lageplan des Plangeltungsbereiches
Antrag auf Bebauung des Grundstückes
Entwurfszeichnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Bar_BL_00047CPlanGeltBer (181 KB) | |||
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2 | 19.02.13_Antrag (280 KB) | |||
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3 | 19.02.13_Entwurfsskizze (978 KB) |
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