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Auszug - Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch/östlich an der Austraße" a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt berichtet über die Beratung im Bauausschuss.
Herr Welk stellt fest, dass bei Starkregenfällen bereits erhebliche Ableitungsprobleme bestehen. Hier wird eher eine Verschärfung als eine Entschärfung der Situation forciert.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis einzeln geprüft und abgewogen. Der unter Punkt 8 der Abwägungsunterlagen genannte Abwägungsvorschlag, zu den Anregungen und Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde soll geändert werden. Der Bauausschuss schlägt vor, den Satz „Der Vorhabenträger hat zugestimmt nach eingrenzenden Untersuchungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die einen Direktkontakt mit dem belasteten Obermaterial ausschließen (Bodenaustausch oder Abdeckung des Materials)“ zu ändern und die Worte „Abdeckung des Materials“ zu streichen, so dass nur ein Bodenaustausch in Frage kommt. Dieser Hinweis muss auch in der Begründung unter Punkt 10 „Altlasten und Ablagerungen“ entsprechend aufgenommen bzw. geändert werden. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 für das Gebiet nördlich „Sielberg“ / nordwestlich des Wohngebiets „Auwisch“ / östlich der bebauten Grundstücke an der „Austraße“ und ca. 50 Meter südlich der Krückau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:18
Nein- Stimmen:5
Enthaltungen:0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76