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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Wasserpreisanpassung zum 01.04.2013  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2013-340 Wasserpreisanpassung zum 01.04.2013
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Tetz erläutert die Vorlage zur Wasserpreisanpassung zum 01.04.2013. Es werden Fragen gestellt:

 

Herr Karstenschte wissen, wie sich der Verteilungsschlüssel des Postens „Andere Betriebliche Aufwendungen“ zusammensetzt. In dem Erfolgsübersichtsplan 2013 wird hier ein Betrag von 80.000,00 € ausgewiesen.

 

Herr Freyermuth hat diesen nicht parat. Eine Erklärung wird der Niederschrift für die Stadtvertretersitzung beigelegt.

 

Antwort:

Zum Erfolgsübersichtsplan Stadtwerke Barmstedt 2013, Posten andere betriebliche Aufwendungen“

Die anderen betrieblichen Aufwendungen sind nicht nach einem Schlüsselverfahren auf die einzelnen Betriebszweige der Stadtwerke verteilt worden, sondern beruhen auf exakter Planung für jeden einzelnen Betriebszweig. Grundlage für die Planzahlen war dabei das Ist-Ergebnis des GuV-Postens „sonstige betriebliche Aufwendungen“ aus dem Jahresabschluss 2011. Diese Aufwendungen wurden analysiert und anhand bekannter Fakten und Umstände für das Jahr 2013 fortentwickelt.

Beispielsweise beinhaltet der Planansatz für andere betriebliche Aufwendungen in der Sparte „Stromversorgung insbesondere die für das Jahr 2013 im Hochrechnungswege anhand der voraussichtlichen Absatzmenge ermittelte Zwangsabgabe nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 1.233 T€.

Der Planansatz für die Sparte „Wasserversorgung (80 T€) betrifft die Grundwasserentnahmeabgabe (sog. Wassergroschen) von 59 T€, Aufwendungen für den Bereitschaftsdienst durch die Stadt (7 T€), Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchungen (8 T€) sowie Aufwendungen für einen Rechtstreit mit einem Lieferanten wegen Schlechterfüllung (6 T€).

 

Herr Kahns fragt nach, warum die Anpassung des Grundpreises bei den Qn 2,5 Qn 40 Wasserzählern + 50 % beträgt, bei den Qn 60 und über Qn 60 die Erhöhung allerdings nur  30 % bzw. 20 % betragen soll.

Herr Freyermuth antwortet, dass der Großteil der Barmstedter Haushalte einen Qn 2,5 Wasserzähler nutzen. Größere Zähler sitzen lediglich bei Großkunden. Eine detaillierte Kundenstruktur über eingebaute Zählergrößen wird als Anlage in der Niederschrift ergänzt.

 

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss hat über die Vorlage Wasserpreisanpassung beraten, es ist auf Grund von fehlenden Angaben keine Beschlussfassung erfolgt. Eine detaillierte Erläuterung wird der Stadtvertretung zur Beschlussfassung am 26.02.2013 vorgelegt.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wasserpreisanpassung, ergänzt 2013 (266 KB)      

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