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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-340  

Betreff: Wasserpreisanpassung zum 01.04.2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
13.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Wasserpreis der Stadtwerke Barmstedt ist nicht mehr auskömmlich. Der Jahresabschluss 2011 hat ein Spartenergebnis von -51.734,36 € ergeben. Hierfür sind zum einen gestiegene Betriebskosten durch gestiegene Stromkosten verantwortlich, jedoch auch die durch die Sanierungen entstandenen Unterhaltungsaufwendungen. Die Investitionen in neue Brunnen, Rohwassertransportleitungen und Genehmigungsverfahren tragen mit ihrer Abschreibung ebenfalls dazu bei. Die Sanierungen werden in 2013 fortgeführt, sodass bei unveränderten Preisen mit Defiziten in mindestens gleicher Höhe zu rechnen ist.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die Kalkulation des Trinkwasserpreises wurde zur letzten Preisanpassung 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH aus Itzehoe durchgeführt. Diese Kalkulation basierte auf der freiwilligen Anwendung des KAG, um den Anspruch einer lediglich kostenrechnenden Sparte gerecht zu werden. Für die hier vorgeschlagene Preisanpassung wurde kein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Pragmatischer Ansatz ist es, lediglich das Jahresdefizit auszugleichen und wieder eine wie üblich moderate Eigenkapitalverzinsung von ca. 5% zu erwirtschaften.

Die Preisanpassung bezieht sich sowohl auf den Grundpreis wie auch auf den Mengenpreis. Der Grundpreis wurde zuletzt 1996 (vermutlich sogar davor) angepasst. Der Mengenpreis zuletzt zum 01.01.2010.

Die Preisanpassungen sind beigefügter Übersicht zu entnehmen und vergleichen die neuen Preise mit benachbarten Wasserversorgern.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung wird empfohlen, die Grund- und Mengenpreise der Trinkwasserversorgung gemäß Vorschlag zum 01.04.2013 anzupassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

 


Anlage/n:

-Übersicht Wasserpreisanpassung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wasserpreisanpassung 2013 (210 KB)      

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