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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2013-339 Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Tetz erläutert die Vorlage Wirtschaftsplan 2013 und gibt den Hinweis, dass der Gewinn/ Verlustabführungsvertrag bei den Stadtnetzen Barmstedt verarbeitet wurde. Mit der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH existiert solch ein Vertrag nicht. Es werden Fragen gestellt:

 

Herr Kartens hat folgende Fragen:

Warum sind trotz der geringeren Mitarbeiterzahl die Löhne und Gehälter gegenüber dem Wirtschaftsplan 2012 um 200.000 € gestiegen?

 

Warum gibt es in der Gassparte keine „andere betriebliche Aufwendungen“ jedoch in der Stromsparte 1.499.000,00 Mio. €.

 

Was steckt hinter dem Posten „Andere betriebliche Aufwendungen“?

Herr Freyermuth kann hierzu spontan nicht antworten, die Antworten werden der Niederschrift beigefügt.

Antworten:

 

Zum Erfolgsplan Stadtnetze Barmstedt GmbH, Posten „Personalaufwand“

Der Wirtschaftsplan 2013 der Stadtnetze Barmstedt GmbH sieht gegenüber dem Planansatz für das Jahr 2012 einen deutlichen Anstieg von 278 T€ vor.

Hier wirkten sich insbesondere folgende Gründe aus.

a)      Im Planansatz für 2012 waren die Aufwendungen für die neu eingestellten Mitarbeiter des LWL-Bereiches (Tiefbauer und Kundenbetreuer im Kundenzentrum) mangels genauer Kenntnis der einzuplanenden Aufwendungen noch nicht in voller Höhe becksichtigt worden. Der vorläufige Ist-Personalaufwand 2012 (vor Buchung der Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden und Urlaubstage) beläuft sich zurzeit auf 1.791 T€. Somit wird bereits der Planansatz 2012 von 1.680 T€ um mindestens 111 T€ überschritten werden. Im Wirtschaftsplan 2013 wurden die Aufwendungen für diese hinzugekommenen Mitarbeiter des LWL-Bereiches jedoch in voller Höhe becksichtigt. Des Weiteren war im Wirtschaftsplan 2012 noch nicht der Übergang eines schwerbehinderten Mitarbeiters von den Stadtwerken Barmstedt auf die Stadtnetze Barmstedt GmbH (15 T€) berücksichtigt worden. Dieser Übergang erspart dem Unternehmen die Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz.

 

b)      Die Übrigen Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz 2012 entfallen größtenteils auf die bereits feststehenden tariflichen Anhebungen (jeweils 1,4 % zum 1. Januar und 1. August 2013) und tariflichen Stufensteigerungen, auf Mehrausgaben für Altersteilzeit, Höhergruppierungen und die Anhebung der Geschäftsführervergütung. Zusätzlich wirkt sich auch für einen Übergangszeitraum die doppelte Besetzung einer Stelle ausgabenerhöhen ausgabenerhöhend aus, da ein in die Ruhephase der Altersteilzeit gehender Mitarbeiter seinen Nachfolger selbst einarbeiten wird.

 

 

 

 

c)      Der vom Werkausschuss festgestellte Rückgang der Mitarbeiterzahl um einen Mitarbeiter (jeweils per 31.12.2012 bzw. per 31.12.2013) betrifft einen im Laufe des Jahres 2013 ausscheidenden Mitarbeiter. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass für diesen Mitarbeiter noch 2013 ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, wurde auch dieser Umstand vorsorglich in den Planaufwendungen für 2013 mitberücksichtigt.

 

Zum Erfolgsplan Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH, Posten „andere betriebliche Aufwendungen

Ebenso wie bei den Stadtwerken Barmstedt und der Stadtnetze Barmstedt GmbH wurden die Planansätze bei der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH für jede Sparte einzeln geplant. Der in der Stromsparte ausgewiesene Betrag betrifft ausschließlich die Zwangsabgabe nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 1.499 T€, die wie bei den Stadtwerken durch Hochrechnung anhand der voraussichtlichen Absatzmenge ermittelt worden ist. Da die EEG-Abgabe weder eine Stromlieferung noch eine Dienstleistung Dritter darstellt, sondern eine gesetzliche Abgabe, ist sie nicht wie z.B. die Aufwendungen für den Strombezug oder für Netzentgelte unter dem Posten „Materialaufwand“, sondern unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen.

In der Gassparte dagegen gibt es keine vergleichbare gesetzliche Zwangsabgabe. Daher sieht hier der Planansatz keine Aufwendungen vor.

Die in der Sparte Verwaltung und Vertrieb gezeigten anderen betrieblichen Aufwendungen (818 T€) entfallen insbesondere auf die Aufwendungen für kaufmännische Verwaltung und Kundenabrechnung- und Betreuung durch die Stadtwerke Barmstedt, auf Aufwendungen für Kundenwerbung, Abschlussprüfung und die Wertberichtigung uneinbringlicher Forderungen. Sie betreffen gleichermaßen den Strom- als auch den Gashandel und sind daher im Wege der Umlage auf die Strom- und Gassparte aufzuteilen.

 


Beschluss:

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, den Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Barmstedt zu beschließen, mit der Maßgabe, dass die z.Zt. gültigen Wasserpreise dem Wirtschaftsplan 2013 zu Grunde gelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1

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