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Auszug - 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lantau berichtet über den Verfahrensstand und geht auf den Inhalt der Vorlage ein.
Herr Langbehn erkundigt sich nach dem Stand der Kartengrundlage, da hier in der Gemeinde Osterhorn ein Wanderweg im Bestand eingezeichnet ist, den es nicht gibt.
Die Verwaltung wird dies prüfen.
Beschluss:
- Genehmigung des Planentwurfes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung.
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motorcrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motorcrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
- Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (7)
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76