Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-329
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn ist im Verfahren so weit auf den Weg gebracht, dass die Offenlegung des Planentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgen kann. Der Aufstellungsbeschluss wurde in allen 4 Gemeinden im September des vergangenen Jahres gefasst und inzwischen bekanntgemacht, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bereits am 10.12.2013 stattgefunden und findet für die restlichen Gemeinden des Amtsbezirkes Hörnerkirchen zusammen am 5. Februar 2013 statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Dezember 2012 durchgeführt. Bis zum Rücksendetermin am 11.01.2013 wurden weder beim Planungsbüro noch bei der Verwaltung schwerwiegende Bedenken und Anregungen geltend gemacht. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt, die dieser Vorlage beigefügt ist. Alle vier Gemeinden müssen nun den Planentwurf einschließlich der Begründung billigen und zur Auslegung bestimmen. Eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen befindet sich im Entwurf der Begründung zur 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen.
Beschlussvorschlag:
- Genehmigung des Planentwurfes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung.
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
- Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Anlage/n:
Abwägungsunterlage
Planzeichnung
Begründung
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Anlagen: | |||||
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1 | Abwaegung_FNP_Aend10_AmtHoeki (80 KB) |
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