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Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jens Fischer erläutert zunächst den Sachverhalt. Für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen soll nach den bisherigen Verfahrensschritten der Entwurf gebilligt werden und zur Auslegung bestimmt werden. Herr Ulrich Konkel weist die Anwesenden auf eine mündliche Zusage des Investors hin, in dem Bereich einen Spielplatz anzulegen und möchte gerne darüber informiert werden, warum diese Tatsache nicht im Bebauungsplan reguliert wird. Nach ausführlicher Diskussion ist der Bauausschuss mehrheitlich der Meinung, den Bau und die Einrichtung eines Spielplatzes durch eine Vereinbarung zu regeln. Weiter wünscht Herr Ulrich Konkel Informationen darüber, ob die Planungen die Einrichtung von Stellplätzen vorsehen. Frau Becker von der Ingenieurgemeinschaft Reese und Wulff erläutert hierzu, dass für den gesamten Bereich am Wendehammer zwei Stellplätze eingeplant werden. Da es sich aber ansonsten um öffentlichen Verkehrsraum handelt, kann jeder dort parken, wo es möglich ist und wo niemand, auch nicht Müll- oder Rettungsfahrzeuge, behindert oder gefährdet werden. Desweiteren spricht Herr Konkel die Lärmschutzmaßnahmen an, die insbesondere im Immissionsschutz-Abstand zur Landesstraße 114 besondere Festsetzungen treffen. Besonders beraten wird noch darüber, dass Knicks im Bereich des B-Planes nicht mehr festgesetzt werden sollen und die vorhandenen damit dann naturschutzrechtlich keine Knicks mehr darstellen. Die zu entfernenden Knicks müssen jedoch im Verhältnis 1 : 2 ersetzt werden, so dass in der Gemeinde 471 Meter neue Knicks entstehen werden. Die hierfür benötigte Fläche wird noch gesucht, könnte aber bis zur Sitzung der Gemeindevertretung feststehen. Die untere Naturschutzbehörde ist hieran beteiligt.
Abschließend meldet Herr Kai Kröger Bedenken bezüglich des Überlaufs vom Regenrückhaltebecken in die Vorflut an, die jedoch in das wasserwirtschaftliche Konzept eingebracht werden sollen.
Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen „Lohe“ und „Dorfstraße“ in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sowie einer zusätzlichen bisher nicht bebauten nordwestlich hiervon belegenen Fläche – Planungsziel für diesen Bereich ist die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung – und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.#
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen3
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen3
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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