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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-318  

Betreff: 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
05.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
21.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 14.06.2012 gefasst und anschließend bekanntgemacht, die Landesplanungsanzeige ist erfolgt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat keine wesentlichen Anregungen und Bedenken erbracht. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist mit Schreiben vom 30.11.2012 erfolgt. Die Stellungnahmen konnten bis zum 11.01.2013 abgegeben werden und sind aus der anliegenden Abwägungsunterlage zu ersehen. Nun kann der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gebilligt werden. Desweiteren kann nun die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen „Lohe“ und „Dorfstraße“ in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sowie einer zusätzlichen bisher nicht bebauten nordwestlich hiervon belegenen Fläche – Planungsziel für diesen Bereich ist die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung – und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmungen anwesend:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen zurzeit aus dieser Planung keine Kosten.

 


Anlage/n:

Abwägungsunterlagen

Planzeichnung

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwaegung_B10_Aend2_BrandeHoeki (90 KB)      

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