Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für den Bereich Meiereistraße/südwestlich Kuhberg/östlich Neue Straße/nördlich Königstraße hier: Auslegungsbeschluss im Zuge eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr H.-C. Hansen trägt den Sachverhalt vor und beantragt, gemäß Empfehlung des Bauausschusses vom 10.12.2007 zu beschließen. Herr Hansen geht davon aus, dass noch vorhandene Bedenken bis zum Satzungsbeschluss ausgeräumt werden können.
Herr Johannsen begrüßt, dass mit dem zu fassenden Auslegungsbeschluss nunmehr Fakten geschaffen werden. Die Ansiedlung eines Discounters im innerstädtischen Bereich wird zu einer Belebung des übrigen Einzelhandels beitragen. Außerdem wird eine Gewerbebrache beseitigt. Die Trasse der neuen Meiereistraße wird durch den Auslegungsbeschluss festgeschrieben.
Herr Welk führt aus, dass die BALL-Fraktion sich gegen die Ansiedlung eines weiteren Discountmarktes ausspricht. Es ist keine Unterversorgung vorhanden. Die Firma LIDL ist für aggressives Auftreten bekannt und beabsichtigt nur die Verdrängung von Wettbewerbern. Die Ansiedlung würde eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zur Folge haben. Die derzeit schon unerträgliche Situation würde nur noch verschärft werden.
Herr Gottschalk signalisiert die Zustimmung der FWB-Fraktion. Die Ansiedlung der Firma LIDL wird zur Belebung der Innenstadt beitragen. Die Brache auf dem alten Meiereigelände verschwindet. Die sich jetzt bietende Möglichkeit sollte ergriffen werden.
Herr Dr. Thiel weist darauf hin, dass die Firma LIDL für ihren rüden Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt ist. Die Grundrechte der Beschäftigten werden unterdrückt. Dies wird nicht nur von Gewerkschaftsseite angeprangert.
Frau Saar schließt sich dieser Aussage an. Der Umgang der Firma LIDL mit dem Personal ist zu beanstanden. So wurde in der Vergangenheit regelmäßig die Bildung von Betriebsräten verhindert. Wegen der vorhandenen Bedenken wird sich Frau Saar der Stimme enthalten.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Meiereistraße/ südwestlich Kuhberg/östlich Neuer Straße/nördlich Königstraße und die Begründung dazu werden gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.
Planziel ist es, auf der betroffenen Fläche ein Areal für ein Einzelhandelsunternehmen sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und verkehrlichen Anbindungen auszuweisen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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