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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 12.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-315 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende geht auf die Vorlage ein und erläutert die wichtigsten Änderungen.

 

Herr Brabandt stellt fest, dass hinsichtlich einer angesprochenen Ausschusszusammenlegung seitens der SPD-Fraktion kein Bedarf gesehen wird. Er weist darauf hin, dass sich die bisherige Anzahl der Ausschüsse bewährt hat und die Anzahl der Ausschüsse auf ein erforderliches Maß reduziert wurden. Möglichweise müsste jedoch die Anzahl der Mitglieder von 9 auf 11 erhöht werden. Hier besteht jedoch seitens der SPD-Fraktion jedoch noch keine abschließende Meinung. Die weiteren Inhalte der Hauptsatzung sind unkritisch.

 

Herr Gottschalk erinnert daran, dass bei einer Aufstockung der Anzahl der Ausschussmitglieder auch die erforderliche Manpower zur Verfügung stehen muss. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Problemen geführt.

 

Herr Kahns stellt fest, dass mit der Vorlage auch die Diskussion angeregt wurde, die Anzahl der Ausschüsse an die aus der Doppik entwickelten Produkte anzupassen und zuzuordnen. Der Zeitpunkt für eine Veränderung der Anzahl der Ausschüsse erscheint ihm jedoch nach der Kommunalwahl nicht geeignet.

 

Herr Ortwin Schmidt stellt fest, dass die vorgetragenen Änderungen der Hauptsatzung zustimmungsfähig sind. Er berichtet, dass sich die Ausschussarbeit in der Vergangenheit bewährt hat.

 

Herr Dr. Günter Thiel stellt fest, dass sich die Demokratie nicht der Doppik anpassen sollte. Er bittet ferner um Prüfung, ob in § 13 des Satzungsentwurfes die Einwohnerversammlung nicht wieder als Soll-Vorschrift Berücksichtigung finden sollte. Ferner regt er an, dass durch die Bürger eine Einwohnerversammlung mit einem Quorum eingefordert werden kann.

 

Herr Lantau teilt auf Grundlage der Anregung von Herr Dr. Thiel mit, dass die Berücksichtigung einer Soll-Vorschrift nicht das vorrangige Recht der Gemeindeordnung verdrängt, so dass die Kann-Bestimmung aus der Gemeindeordnung ihre Wirkung behält. Hinsichtlich der zweiten Anregung wird eine Abfrage bei der Kommunalaufsicht erfolgen.

 

Herr Hansen stellt fest, dass für die Bürger/innen bereits ausreichend Informationsmöglichkeiten, gerade im Rahmen der öffentlich tagenden Ausschüsse, bestehen.

 

Herr Schönfelder spricht sich ebenfalls gegen eine Zusammenlegung der Ausschüsse aus. Da jedoch eine pauschalierte Festlegung in Anhängigkeit zu der Anzahl der Stadtvertreter seitens der Kommunalaufsicht abgelehnt wird, spricht er sich für die Beibehaltung der Anzahl der Ausschussmitglieder aus.

 

Herr Gottschalk stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zurückzustellen.


Beschluss:

Dem Antrag wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (7)

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