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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2012-217 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Pommerening erläutert die 10. Änderung zum F-Plan. Nachfragen zur vertraglichen Situation wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet.


Beschluss:

 

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

3.. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu     fertigen.

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              7             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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