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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Widmungen von Straßenflächen im B-Plan Bereich Nr.46a & b  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2012-187 Widmungen von Straßenflächen im B-Plan Bereich Nr.46a & b
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Axel Schmidt, verweist auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage. Nachdem die Erschließungsmaßnahmen für den Bereich des B-Planes Nr. 46 fertig gestellt sind, sollen nach entsprechender Abnahme die Straßen Eichhörnchenweg, Igelkehre, Marderstieg sowie der verbindende Geh- und Radweg zwischen Eichhörnchenweg und Messhorn für den öffentlichen Verkehr freigegeben und gewidmet werden.

Diskussions- und Klärungsbedarf bestand für die in der Igelkehre stehenden Poller. Diese sollen eigentlich der Verkehrsberuhigung dienen, sind aber nach Ansicht mehrerer Mitglieder des Bauausschusses an dieser Stelle nicht notwendig, weil die Igelkehre keine Durchgangsstraße ist und die Poller r Irritationen sorgen, wenn PKWs oder LKWs dadurch verkehrsbedingt wenden müssen. Peter Gottschalk fragte in diesem Zusammenhang, ob eine solche Festsetzung im B-Plan rückgängig gemacht werden kann.

Hinweis der Verwaltung: Im B-Plan 46 a sind die angesprochenen Poller nicht festgelegt, so dass bei Bedarf eine Änderung des B-Planes nicht notwendig wäre. Allerdings wurden diese in Absprache mit dem Fachdienst Straßenverkehr vom Kreis Pinneberg und deren Anordnung dort im Rahmen der Erschließung des Gebietes eingebaut. 


Beschlussvorschlag des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtvertretung beschließt , die unter den Nr.1 - 3 vorstehend genannten Straßen sowie den Geh-und Radweg (Nr.4) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631,ber.2004S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 (GVBL.Schl.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

             

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