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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-187  

Betreff: Widmungen von Straßenflächen im B-Plan Bereich Nr.46a & b
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
01.10.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Widmungen von Straßen für den öffentlichen Verkehr

 

Gem. § 6 Abs.1 des Straßen – und Wegegesetzes ( StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 ( GVOBL.Schl.-H. S.631,ber. 2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006(GVOBL.Schl.-H.S.28) werden nachstehend aufgeführte Straßen  (siehe Anlagen),  im Bereich der Stadt Barmstedt für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bezeichnung                                      Flur                                    Flurstück(e)                                         

 

1.Eichhörnchenweg                                 6                77/9, 81/39, 81/50, 81/85, 81/71 (grün)     

 

2.Igelkehre                                                 6                79/5, 79/10, 80/14, 81/54, 81/75  ( rot)      

 

3.Marderstieg                                            6                809, 825  (gelb)

 

4.Geh-und Radweg                                   6                81/48, 81/59 ( lila)       

 

Sämtliche vorstehend ( Nr.1-3)aufgeführten Straßen werden entsprechend Ihrer Verkehrsbedeutung gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als

Gemeindestraßen , und zwar als Ortsstraßen der Stadt Barmstedt

Die unter Nr.4 beschriebene Fläche (Weg) wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. § 3 Abs. 4 b Straßen und Wegegesetz als

Beschränkt öffentliche Straße,  und zwar als Geh-und Radweg

eingestuft.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt , die unter den Nr.1-3 vorstehend genannten Straßen sowie den Geh-und Radweg ( Nr.4) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.H.S.631,ber.2004S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.3.2006 (GVBL.Schl.H.S.28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.


 


Anlage/n:

2 Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Igelkehre, Eichhörnchenweg & Maderstieg pdf (1332 KB)      

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