Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Grundsatzbeschluss zur Sohlgleite  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2012-165-1 Grundsatzbeschluss zur Sohlgleite
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, PeterBezüglich:
VO/2012-165
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Bürgermeister/-in
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgervorsteher geht auf die Historie zu diesem Thema ein. Er verweist auf die Vorlage der Verwaltung und die Empfehlung des Umweltausschusses. Herr Steckmest stellt die Empfehlung des Umweltausschusses vor. Fakten, die Bestandteil der Empfehlungen waren haben sich inzwischen verändert, was bei der Vorlage berücksichtigt wurde.

 

rgermeister Hammermann macht deutlich, dass er für den Inhalt der Vorlage verantwortlich ist. Dies vor dem Gesichtspunkt, dass der Inhalt anscheinend zu Irritationen geführt hat. Es ist nicht seine Absicht gewesen, die Empfehlung des Umweltausschusses zu untergraben. Es wurden nunmehr der Grunderwerb sowie eine Zusammenstellung der bekannten Kosten vorgenommen. Die benannten Kosten sind allen Stadtvertretern bekannt und wurden nur in einer Tabelle dargestellt. Eine technische Untersuchung dieser Maßnahmen ist noch erforderlich.

 

Herr Schönfelder stellt fest, dass die Fragen der FWB zur Sohlgleite bereits in der Machbarkeitsstudie weitestgehend positiv beantwortet wurden. Ein Grundsatzbeschluss zum Bau einer Sohlgleite kann somit erfolgen. Durch die veränderten Gegebenheiten im Bezug auf den Erwerb eines Grundstücks, kann nunmehr auch die Variante 1 aus dem Jahre 2009 mit in die Abwägung eingebunden werden. Es ist daher eine Gegenüberstellung eines Fachingenieurs erforderlich, in der alle Vor- und Nachteile einschließlich der Gesamtkosten gemäß Antrag der FWB im Umweltausschuss erforderlich. Erst nach Festlegung der sich hieraus ergebenen Variante ist ggf. auch im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung ein Beschluss zu fassen und somit ein Antrag auf Förderung zu stellen (Anlage).

 

Herr Dr. Thiel spricht sich ebenfalls für eine fachliche Kostengegenüberstellung aus. Er stellt fest, dass die BALL jedoch gegen eine Bebauung der Lillschen Wiese ist. Dieser Bereich sollte vielmehr naturnah genutzt werden. Er stellt fest, dass die BALL keine höheren Bodengeschäfte mitträgt als wie diese vom Land auch gefördert werden. Er vermisst ferner Aussagen zur Verbesserung der Wasserqualität, was gerade unter Berücksichtigung des eingeleiteten Brüdenwasser erwartet wird. Wäre heute eine Entscheidung erforderlich gewesen, hätte sich die BALL für die erste Alternative entschieden.

 

Herr Brabandt macht deutlich, dass dieses Thema in der Bevölkerung sehr schwer zu vermitteln ist, jedoch keine Wahl bei der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen besteht. Irritiert ist er bezüglich der Äerung persönlich betroffenen Mandatsträger über die Presse, da dieses Amt für die Allgemeinheit auszuüben ist. Er macht deutlich, dass für ihn lediglich vier Szenarien entstehen können. Die erste sieht vor, nichts zu machen, was jedoch einen Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie bedeutet und somit nicht möglich ist. Die zweite Variante wäre die Berücksichtigung von Betonringen. Diese sind teuer und hässlich und zudem auch nicht effektiv. Die beiden weiteren Varianten die heute noch diskutiert werden bleiben somit über. Hier sollten die Kosten und der Nutzen gegenübergestellt werden.

 

rgermeister Hammermann teilt mit, dass er vor der Meinung anderer hohen Respekt hat. Die Berichterstattung zu diesem Thema mit den vorgebrachten Zitaten vom Stadtvertreter Rode empfindet er jedoch als respektlos, da hier gerade hinsichtlich der Zuarbeit durch die Verwaltung diese doch erheblich abgewertet wird. Ferner ist die veröffentlichte Zeichnung in der Verwaltung nicht bekannt.

 

Bezüglich der Fragen unter dem Tagesordnungspunkt 3 Antwortet der Bürgermeister Herrn Buhr wie folgt:

 

Zu 1.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Brücke nicht erforderlich. Die Kosten der Unterführung sind in der Übersicht enthalten.

 

Zu 2.

Nach seiner Information sind diese Kosten für Baustraßen ebenfalls bereits berücksichtigt.

 

Zu 3:

dlich der Umgehungsstraße entstehen für die Stadt Barmstedt keine weiteren Kosten, da diese vom AZV getragen werden.

 

Zu 4:

Es besteht hinsichtlich der Lillschen Wiese ein Kaufvertragsentwurf.

 

Zu 5:

Eine Teilfläche des Kleingartenvereins wird bei der Planung eingebunden.

 

Herr Runge stellt fest, dass seiner Auffassung die Erforderlichkeit einer Sohlgleite unstrittig ist. Seiner Auffassung nach ist das Vorhaben schon heute entscheidungsreif. Nach den vorliegenden Unterlagen ist die kleine Variante sinnvoller. Hinsichtlich der Forderung der Grundeigentümer der Lillschen Wiese stellt dieser fest, dass die Ausweisung von Bauerwartungsland unabhängig von diesem Kaufvertrag zu sehen ist.

 

Herr Rode stellt fest, dass der Artikel in der Barmstedter Zeitung einschließlich seiner Zitate sehr treffend wiedergegeben wurde. Seiner Meinung nach fehlen in der Machbarkeitsstudie noch Kosten. Viele seiner Nachfragen wurden nicht oder ausweichend beantwortet. Dies ist jedoch nicht als Vorwurf an die Verwaltung zu sehen, da hier nicht für ein solches Bauwerk ausgebildete Personen beschäftigt sind. Die der Presse zur Verfügung gestellte Zeichnung stammt vom 06.02.2009 und wurde zu diesem Thema von dem Ing. Büro Klütz & Kollegen eingebracht.

 

Herr Saß stellt fest, dass die veröffentlichte Zeichnung eine Sohlgleite mit einem technischen Bauwerk beinhaltet. Diese Zeichnung wurde in der Arbeitsgruppe zur Fischaufstiegshilfe erörtert aber auch zugleich verworfen und somit nicht in die Planung eingebunden.

 

rgermeister Hammermann teilt mit, dass es bezüglich der Ausweisung als Bauerwartungsland bereits eine entsprechende Beschlussempfehlung des Bauausschusses gibt.

 


Beschluss:

Auf Antrag des Bürgervorstehers beschließt die Stadtvertretung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich den Bau einer Sohlgleite. Durch ein Ingenieurbüro ist eine Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile einschließlich der Gesamtkosten und der gegenzurechnenden Entlastungen unter Abwägung der ökologischen Gesamtverbesserung der Variante 1 und der Variante aus der Machbarkeitsstudie vom 06.02.2012 des AZV darzustellen und in einem gemeinsamen Bau- und Umweltausschuss zur Weiterberatung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              22

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

 

Der Bürgervorsteher unterbricht die Sitzung von 20:35 Uhr bis 20:45 Uhr.

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner