Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-165-1
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Die grundsätzliche Machbarkeit einer Sohlgleite in Barmstedt wurde durch das Büro Klütz & Collegen untersucht und bestätigt. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde veröffentlicht und am 14.05.2012 im Bauausschuss diskutiert. Dort wurde noch ein erheblicher Informationsbedarf festgestellt. Dieser Informationsbedarf wurde durch die Fraktionen anhand von Fragenkatalogen erfasst. Die Beantwortung erfolgte in einer gemeinsamen Sitzung des Umwelt, Bau- und Schul- und Kulturausschusses am 05.07.2012. Hier wurde ein weiterer Beratungsbedarf in Umweltfragen gesehen. Auf Initiative des Umweltausschussvorsitzenden fand am 19.07.2012 ein Gespräch mit dem AZV und dem Land zur Klärung noch ungeklärter Fragen statt (siehe Anlage).
Mit diesen Informationen wurde im Umweltausschuss am 25.07.2012 beraten. Der Umweltausschuss hat sich grundsätzlich für eine Sohlgleite ausgesprochen (siehe Anlage).
Die Prüfung der Variante 1 – verkürzte Sohlgleite – hat ergeben, dass der Eigentümer zum Tausch der benötigten Fläche bereit ist. Allerdings muss eine 12 x 12 m große Wendefläche für die Müllabfuhr erhalten bleiben. Dadurch müsste die Sohlgleite dieser Wendefläche ausweichen und näher an die Landesstraße heranrücken. Für diesen Verlauf liegt natürlich noch keine Untersuchung vor. Das Büro Klütz & Collegen hat 2009 für die Variante 1 Gesamtbaukosten von ca. 900.000,- € Brutto geschätzt. Durch die Veränderung des Verlaufes ist mit einem Anstieg der Baukosten zu rechnen.
Für die Umsetzung der ursprünglichen Variante 1 wären ca. 40 Bäume abgängig gewesen, für die neue Variante 1 erhöht sich die Anzahl auf ca. 50 Bäume. Aufgrund einer rechtlichen Änderung fallen für Erdarbeiten im Bereich des Denkmalschutzes ab 2012 Kosten für die archäologische Begleitung der Maßnahme an. Zusätzlich sind Kosten für eine Brücke über die Sohlgleite zur Fortführung des Wanderweges um den See einzuplanen.
Die Umsetzung der Sohlgleite aus der Machbarkeitsstudie 2012 bietet der Stadt neben weiteren Synergieeffekten die Möglichkeit, über 8 ha der für die Sohlgleite angebotenen Fläche dauerhaft für den Naturschutz zu sichern. Für ca. 4 ha, die sich dann im Besitz der Stadt befinden würden, wäre die Nutzung zu Naherholungszwecke möglich.
Die zusätzlichen Kosten für den Brückenbau, die archäologische Begleitung und der Baumverlust sind bei dieser Variante nicht erforderlich.
Ein erheblicher Teil der Kosten für den Regenwasserkanal des AZV kann eingespart werden.
Die Gegenüberstellung der beiden Varianten ist als Anlage beigefügt.
Die Stadtvertretung beschließt grundsätzlich den Bau einer Sohlgleite. Hierfür soll die Verwaltung den weitestgehenden Förderantrag für ein Umgehungsgerinne mit Sohlgleite zur Durchlässigkeit der Krückau gemäß WRRL beim Land stellen. (Variante der Machbarkeitsstudie vom 6.2.2012)
Alternativ:
Die Stadtvertretung beschließt grundsätzlich den Bau einer Sohlgleite. Hierfür soll die Verwaltung einen Förderantrag für ein Umgehungsgerinne mit Sohlgleite zur Durchlässigkeit der Krückau gemäß WRRL beim Land stellen. (Variante 1 der Machbarkeitsstudie von 2009)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Variante1aus 2009 (713 KB) | |||
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2 | Beschlu UA 25.07.12 (51 KB) | |||
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3 | Variantenvergleich 2012 (11 KB) | ![]() |
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4 | 25.07.2012Skizze Flächen Sohlgleite (1108 KB) |
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