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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch / östlich an der Austraße" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl.Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Axel Schmidt, erläutert die Beratung im Fachausschuss sowie den Inhalt der Vorlage.
Herr Welk erklärt, dass er sich gegen den Bebauungsplan ausspricht. Als Begründung führt er aus, dass hier weitere Bauflächen im Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden. Dies in Kenntnis, dass bereits benachbarte Flächen bei Starkregenereignissen überschwemmt sind.
Herr Dr. Thiel stellt fest, dass dies seiner Auffassung nach ein erster Verstoß gegen den gefassten Grundsatzbeschluss zur künftigen Baulandausweisung ist, da hier nicht die Stadt Barmstedt Eigentümerin der Flächen ist.
Herr A. Schmidt verweist in diesem Zusammenhang auf den Beginn der Beratungsdauer, die bereits vor der Fassung des Grundsatzbeschlusses begonnen wurde.
Herr Axel Schmidt stellt den Antrag, über den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses abzustimmen.
Bürgervorsteher Christian Kahns lässt einzeln über die Beschlusspunkte abstimmen.
Beschluss:
1. Unter Berücksichtigung der während der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen soll der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ entsprechend der Planunterlagen geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
2. Der zu fassende Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB und § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, weil die Voraussetzungen für eine Aufstellung des B-Planes im Rahmen des beschleunigten Verfahrens, wie im Entwurf der Begründung dargestellt, vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“, wird in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der während der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
5. Der entsprechend der in der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch soll durchgeführt werden
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 16
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
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