Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-009-2
|
|
Sachverhalt:
Bereits in den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses der Stadt Barmstedt wurde mehrfach über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 westlich Auwisch, östlich an der Austraße beraten. Die seinerzeit vorgestellten Planungen entsprachen nicht den Vorstellungen der Stadt und es wurden Nachbesserungen in der Planung gefordert. Desweiteren sollten verschiedene Fragen bezüglich der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes geklärt werden. Da nun zwischenzeitlich die gewünschten Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet wurden, kann die weitere Beschlussfassung erfolgen. Die durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld erarbeiteten Unterlagen sind so weitgehend, dass neben dem Aufstellungsbeschluss das weitere Bauleitplanverfahren mit der Genehmigung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Die überplante Fläche befindet sich innerhalb der Ortslage. Somit handelt es sich hier um eine Nachverdichtung bzw. eine Maßnahme, die der Innenentwicklung dient. Deshalb kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierauf muss im Beschlussvorschlag allerdings hingewiesen werden, da sich daraus ein Verzicht auf einen Scoping-Termin und auf eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ergibt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ soll entsprechend der Planunterlagen geändert werden.
2. Der zu fassende Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB und § 13 Absatz 2 Nr. 1 abgesehen, weil die Voraussetzungen für eine Aufstellung des B-Planes im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wie im Entwurf der Begründung dargestellt vorliegen.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Planzeichnung
Zeichenerklärungen
Begründung
Teil B - Text
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76