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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-009-2  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch / östlich an der Austraße"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Genehmigung des Planentwurfs
c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
d) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl.Belange
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
17.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bereits in den vergangenen Sitzungen des Bauausschusses der Stadt Barmstedt wurde mehrfach über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 westlich Auwisch, östlich an der Austraße beraten. Die seinerzeit vorgestellten Planungen entsprachen nicht den Vorstellungen der Stadt und es wurden Nachbesserungen in der Planung gefordert. Desweiteren sollten verschiedene Fragen bezüglich der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes geklärt werden. Da nun zwischenzeitlich die gewünschten Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet wurden, kann die weitere Beschlussfassung erfolgen. Die durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld erarbeiteten Unterlagen sind so weitgehend, dass neben dem Aufstellungsbeschluss das weitere Bauleitplanverfahren mit der Genehmigung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.

 

Die überplante Fläche befindet sich innerhalb der Ortslage. Somit handelt es sich hier um eine Nachverdichtung bzw. eine Maßnahme, die der Innenentwicklung dient. Deshalb kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Hierauf muss im Beschlussvorschlag allerdings hingewiesen werden, da sich daraus ein Verzicht auf einen Scoping-Termin und auf eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ergibt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ soll entsprechend der Planunterlagen geändert werden.

 

2.       Der zu fassende Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB und § 13 Absatz 2 Nr. 1 abgesehen, weil die Voraussetzungen für eine Aufstellung des B-Planes im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wie im Entwurf der Begründung dargestellt vorliegen.

 

4.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

5.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

Planzeichnung

Zeichenerklärungen

Begründung

Teil B - Text

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR11001 Planz_120302 (2) (335 KB)      
Anlage 5 2 BAR11001_Begruendung_120302 (727 KB)      
Anlage 4 3 BAR11001 TeilB_120301 (50 KB)      
Anlage 3 4 BAR11001 Legende_120302 (2) (144 KB)      
Anlage 2 5 BAR11001 Legende2_120302 (143 KB)      
Stammbaum:
VO/2011-009   B-Plan Nr. 46 a "nordwestlich Weidkamp, östlich Meßhorn, südlich Am Friedhof - 1. Änderung" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2011-009-2   1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch / östlich an der Austraße" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl.Belange   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt

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