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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch / östlich an der Austraße" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl.Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2011-009-2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Bereich "westlich Auwisch / östlich an der Austraße"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Genehmigung des Planentwurfs
c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
d) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentl.Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Axel Schmidt weist auf die bisherigen umfangreichen Beratungen in Zusammenhang mit der Bebauung dieses Grundstückes und die damit verbundene 1. Änderung des B-Planes Nr. 60 und die dazu erstellte Vorlage hin. Neben dem Aufstellungsbeschluss soll der Planentwurf genehmigt und zur Auslegung bestimmt werden. Die Planung sieht die beiden Bereiche WA 1 und WA 2 vor, wobei das Teilgebiet WA 1 den noch zu bebauenden Teil und der Bereich WA 2 den bereits mit dem alten Mühlengebäude bebauten Teil darstellt. Besonders diskutiert werden die vorgesehenen Festsetzungen bezüglich einer ausnahmsweise zugelassenen 2. Wohneinheit im WA 1, Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und die Stellplatzmöglichkeiten im Bereich des alten Mühlenspeichers im WA 2. Auf Nachfrage berichten die Herren Grandt und Maysack-Sommerfeld als Planer für diesen Bereich, dass Sie sich in ihren Planungen zum einen an die Vorgaben der Stadt und zum anderen an die vorhandenen Bestimmungen des B-Planes Nr. 60 gehalten haben und zu diesem Ergebnis gekommen sind. Die Festsetzung für die Möglichkeit für die ausnahmsweise Schaffung einer 2. Wohneinheit mit einer maximalen Größe von 80 qm ist dort unter anderem zum generationsübergreifenden Wohnen bestimmt worden. Die Frage nach den Stellplätzen im nördlichen Bereich des Plangebietes kann damit beantwortet werden, dass diese für die „Grüne Wolke“ notwendig sind und dort auf einer befestigten Wohnfläche bereits vorhanden sind. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass für den alten Mühlenspeicher bereits eine Baugenehmigung für die Renovierung und den Einbau von 3 Wohneinheiten vorhanden ist und insofern nur die Daten aus dem Bestand in den Entwurf des Bebauungsplanes übernommen wurden. Herr Jürgen Busse fragt nach, ob die Einfahrt in diesem Teil des Baugebietes so weit südlich eingeplant wurde, um hier noch Möglichkeiten für Stellplätze und für den Stellplatz der Müllbehälter zu schaffen. Die Müllabfuhr darf in diesen Teil nicht hineinfahren, da dort keine Wendemöglichkeit vorhanden ist und sie nicht rückwärts fahren darf, Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr dürfen jedoch hineinfahren. Herr Helmut Welk möchte noch einmal die endgültige Beurteilung der Frage nach dem Überschwemmungsgebiet geklärt wissen. Hierzu ist im Entwurf der Begründung unter Punkt 9 eine entsprechende Aussage getroffen worden. Weiter wird der bebaute Teil künftig eine Höhe von 10 Metern erreichen und es wird auf die Auswirkungen zum Beispiel zum Thema Versickerungen hingewiesen, Keller müssen konstruktiv gegen drückendes Wasser abgedichtet werden. Nach weiterer ausführlicher Diskussion spricht sich der Bauausschuss dafür aus, die unter Punkt II. 4. des Textteiles gemäß § 9 Absatz 1 BauGB und BauNVO festgesetzte 2. Wohneinheit im WA 1 zu streichen und die unter Punkt II. 1. Und 2. beschriebenen Nebenanlagen und Garagen und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen. Ergänzend wird festgestellt, dass der unter Punkt 6 der im Entwurf vorliegenden Begründung genannte Träger für Schmutz- und Niederschlagswasser nicht die Stadtwerke, sondern der azv Südholstein ist und diese Angabe ebenfalls geändert werden muss.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Unter Berücksichtigung der während der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen soll der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ entsprechend der Planunterlagen geändert werden.

 

2.       Der zu fassende Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB und § 13 Absatz 2 Nr. 1 abgesehen, weil die Voraussetzungen für eine Aufstellung des B-Planes im Rahmen des beschleunigten Verfahrens, wie im Entwurf der Begründung dargestellt, vorliegen.

 

4.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Barmstedt westlich „Auwisch“, östlich an der „Austraße“ werden in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der während der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen gebilligt.

 

5.       Der entsprechend der in der Sitzung des Bauausschusses am 14.03.2012 beratenen und beschlossenen Änderungen geänderte Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

1.                             Ja- Stimmen:                            7

                        Nein- Stimmen:              0

                        Enthaltungen:                            1

 

2.                             Ja- Stimmen:                            7

                        Nein- Stimmen:              0

                        Enthaltungen:                            1

 

3.                             Ja- Stimmen:                            6

                        Nein- Stimmen:              1

                        Enthaltungen:                            1

 

4.                             Ja- Stimmen:                            7

                        Nein- Stimmen:              1

                        Enthaltungen:                            0

 

5.                             Ja- Stimmen:                            7

                        Nein- Stimmen:              0

                        Enthaltungen:                            1

 

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