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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Kommunale Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2007-064 Kommunale Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gottschalk erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage der Kämmerei vom 23

 

Herr Gottschalk erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage der Kämmerei vom 23.08.2007. Ergänzend hierzu führt Herr Scharrel aus, dass der Entwurf der kommunalen Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt auf dem vom Innenministerium herausgegebenen Muster beruht. Die Kostenregelung in Abschnitt 3 wurde aus der Richtlinie der Stadt Kaltenkirchen übernommen. Gemäß Rücksprache mit der Sparkasse Südholstein sind Bürgschaftsprovisionen zwischen 1 und 2,5 % p. a. üblich. Da Bürgschaften die Stadt Bürgschaften nur zur Erfüllung eigener Aufgaben übernehmen darf, wurde ein Provisionssatz von 1 % p. a. gewählt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung einstimmig den Erlass von Regelungen der Stadt Barmstedt über die Ge­währung von Bürgschaften, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, entsprechend des der Beschlussvorlage vom 23.08.2007 beigefügten Entwurfs.

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