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Auszug - Kommunale Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Gottschalk erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage der Kämmerei vom 23.08.2007. Ergänzend hierzu führt Herr Scharrel aus, dass der Entwurf der kommunalen Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt auf dem vom Innenministerium herausgegebenen Muster beruht. Die Kostenregelung in Abschnitt 3 wurde aus der Richtlinie der Stadt Kaltenkirchen übernommen. Gemäß Rücksprache mit der Sparkasse Südholstein sind Bürgschaftsprovisionen zwischen 1 und 2,5 % p. a. üblich. Da Bürgschaften die Stadt Bürgschaften nur zur Erfüllung eigener Aufgaben übernehmen darf, wurde ein Provisionssatz von 1 % p. a. gewählt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung einstimmig den Erlass von Regelungen der Stadt Barmstedt über die Gewährung von Bürgschaften, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, entsprechend des der Beschlussvorlage vom 23.08.2007 beigefügten Entwurfs.
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