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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Thomas Rohde erläutert die wesentlichen Inhalte und die Ansätze mit starken Schwankungen des Haushaltsplanes der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012.
Herr Rohde berichtet, dass er wie jedes Jahr geprüft hat, ob die Entlastungen gem. der Unternehmenssteuerreform 2008 weiterhin gelten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass weiterhin die Entlastungswirkung bei Personenunternehmen bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. am größten ist. Ein Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 380 v. H. ist daher für Personenunternehmen nicht nachteiliger als ein niedrigerer Gewerbesteuerhebesatz. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen bei höheren Gewerbesteuerhebesätzen generell mehr Gewerbesteuer. Allerdings profitieren sie weiterhin durch die weit reichenden Entlastungen der Unternehmenssteuerreform.
Der Ansatz für die Verwaltungskosten Stadt Barmstedt - Bauhof - für die Einrichtungen der Jugendarbeit sind lt. Planung von 2.000 EUR (2011) auf 400 EUR gesenkt worden. Die Verwaltung wird gebeten diese Mittelschwankungen kurz zu erläutern.
Anmerkung der Verwaltung:
Herr Rennekamp hat den Ansatz 2012 auf der Grundlage der Ausgaben 2011 geschätzt. In diesem Jahr wurden erst 387,98 EUR ausgegeben.
Herr Delfs erkundigt sich nach der Finanzierung der in 2010 durchgeführten Entschlammung der Klärteiche. Da die Rücklagen nicht für die Deckung der Kosten ausreichten, wurden der allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von 44.422,07 EUR für die Deckung der Entschlammungskosten eingesetzt. Diese Mittel müssten in 2012 wieder der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Herr Rohde bestätigt, dass die der allgemeinen Rücklage entnommenen Mittel als inneres Darlehen anzusehen sind. Diese Mittel sind zu verzinsen und an die allgemeine Rücklage zurückzuzahlen sind.
Anmerkung der Verwaltung:
Derzeit wird von der Firma KUBUS das Anlagevermögen für die Abwasserbeseitigung festgestellt. Im Anschluss daran erfolgt im Frühjahr 2012 eine neue Gebührenkalkulation. In dieser Kalkulation werden dann das innere Darlehen der allgemeinen Rücklage in Höhe von 44.422,07 EUR und die entsprechenden Zinsen berücksichtigt und in den darauf folgenden Jahren der allgemeinen Rücklage zurück erstattet.
Herr Delfs bittet außerdem um Erläuterung unter welchem Ansatz die entsprechenden Ausgaben zu den Abwasserabgaben für die dezentralen Anlagen zu finden sind. Die dezentralen Anlagen sollten ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Herr Rohde regt an hierfür eine extra Haushaltsstelle einzurichten.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Abrechnung der dezentralen Anlagen ist verwaltungsseitig noch zu prüfen. Die Anregungen werden im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation Berücksichtigung finden.
Herr Rohde berichtet, dass die Kreisumlage sowie die Amtsumlage aufgrund der erhöhten Steuerkraft der Gemeinde Bokel gestiegen sind.
Herr Werner gibt zu bedenken, dass das Sportkonzept des Amtes letztendlich durch die Gemeinden getragen werden müssen.
Herr Bürgermeister Münster sieht für die Gemeinde Bokel den Vorteil, dass die eigenen Sportstätten gegebenenfalls für andere Zwecke verwenden werden können.
In der folgenden Aufstellung sind die beschlossenen Änderungen zum Haushaltsentwurf 2012 vom 11.11.2011 dargestellt.
Seite | Haushaltsstelle | Haushaltsansatz | Bemerkung | ||
E = Einnahme | neu | bisher | + / - | ||
A = Ausgabe | EUR | EUR | EUR | ||
Verwaltungshaushalt | |||||
77 | A 6300-7130 Zweckverbände u. dergl. Umlage an den Wegeunterhaltungsverband
| 21.700 | 25.000 | - 3.300 | Lt. WUV keine Erhöhung der Umlage in den folgenden Jahren
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86 | E 8800-1300 Einnahmen aus Verkauf Erlöse aus Sandabbau
| 15.000 | 10.000 | + 5.000 | Anpassung an die zu erwartenden Zahlungen |
90 | E 9100-2800 Zuführung v. Vermögenshaushalt Zuführung z. Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
| 31.800 | 40.100 | - 8.300 | Reduzierung der zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlichen Zuführung |
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Vermögenshaushalt | |||||
103 | E 9100-3100 Sonst. allg. Finanzwirtschaft Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
| 37.700 | 46.000 | - 8.300 | Durch die verminderte Zuführung an den Verwaltungshaushalt reduziert sich die Rücklagenentnahme |
103 | A 9100-9000 Sonst. allg. Finanzwirtschaft Zuführung zum Verwaltungshaushalt
| 31.800 | 40.100 | - 8.300 | Reduzierung der zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts erforderlichen Zuführung |
Haushaltssatzung
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| Verwaltungshaushalt | 797.900 | 801.200 | - 3.300 |
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| Vermögenshaushalt | 97.100 | 105.400 | - 8.300 |
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Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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