Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-015
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 801.200 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 40.100 EUR erreicht werden.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 23.500 EUR bzw. 62.500 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 100.000 EUR veranschlagt. Der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (241.900 EUR) und an der Umsatzsteuer (6.300 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Nov. 2011 berechnet. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 107.600 EUR, das sind 6.700 EUR weniger als 2011. Die Kreisumlage ist mit 197.300 EUR veranschlagt (+ 23.500 EUR).
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 wird die Schulumlage auf insgesamt 299.700 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf 44.200 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Gegenüber dem Vorjahr (83.600 EUR) erhöht sich der Gesamtbetrag auf insgesamt 95.700 EUR.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 68.900 EUR, davon entfallen rd. 60.400 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 8.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Die Entschlammung der Klärteiche wurde im Haushaltsjahr 2010 durchgeführt. Für die in einigen Jahren erneut durchzuführende Maßnahme wird ab 2012 eine jährliche Rückstellung von 8.000 EUR (2011 nur 6.000 EUR) gebildet. Nach einer Überprüfung des Anlagevermögens wird im Haushaltsjahr 2012 eine Neuberechnung der Gebühren für die zentrale Ortsentwässerung erforderlich.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 auf 665.700 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig 122.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,42 %.
Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist mit 49.100 EUR veranschlagt. Dieser Betrag entspricht der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Nach der Finanzplanung kann für die Jahre ab 2013 wieder ein freier Finanzspielraum erwartet werden.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 105.400 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.
Der von der Freiwilligen Feuerwehr angemeldete Mittelbedarf von 1.200 EUR wurde in den Vermögenshaushalt aufgenommen.
Für 8 Bänke und 2 Tische für den Außenbereich wurden 5.000 EUR bereitgestellt. Für diese Maßnahme wird eine Zuweisung der Aktiv-Region „Holsteiner Auenland“ beantragt. Bezuschusst werden 55% der Nettokosten (=2.300 EUR).
Für Neuanschaffungen für die zentrale Ortsentwässerung sind vorsorglich 2.000 EUR bereitgestellt.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 57.100 EUR setzt sich aus dem Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen (49.100 EUR) und der Zuführung zur Sonderrücklage für die Entschlammung (8.000 EUR) zusammen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis zu nehmen.
b) Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2012 vom 11. November 2011.
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