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Auszug - Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Pichon beantragt, Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt das Ehrenbürgerrecht der Stadt Barmstedt zu verleihen. Der Antrag wird von ihm ausführlich anhand des vorliegenden schriftlichen Antrages vom 04.07.2007 und der Begründung hierzu vom 13.08.2007 erläutert. Ergänzend dazu führt Herr Pichon aus, dass Herr Nienstedt auch Vorsitzender des Flughafenausschusses war und in dieser Funktion maßgeblich dazu beigetragen hat, den seinerzeit geplanten Großflughafen Kaltenkirchen zu verhindern.
Herr Brabandt teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützen wird. Es wäre das erste Mal, dass die Stadt Barmstedt ein Ehrenbürgerrecht verleiht. Die Art und die Umstände hätte man sich gerne anders vorgestellt. Es wäre würdiger gewesen, wenn die Ehrung nach dem regulären Ende der Amtszeit hätte erfolgen können. Für die außergewöhnliche Ehrung müssen hoch angesetzte Kriterien als Maßstab dienen. Die Art und die Breite des von Herrn Nienstedt gezeigten Engagements erfüllen diese Anforderungen. In seinem Wirken hat er immer aus der ersten Reihe heraus gehandelt. Die Ehrung ist auch im Vergleich mit anderen Personen im Ort gerechtfertigt. Uwe Nienstedt hat immer für die Stadt Barmstedt, ihre Bürgerinnen und Bürger und ihr Gemeinwesen gehandelt. Herr Brabandt drückt die Erwartung aus, dass die Ehrung nicht der Endpunkt dieses Handelns ist.
Herr Schönfelder führt aus, dass die FWB-Fraktion dem Antrag Herrn Pichons selbstverständlich zustimmen wird. Er dankt Herrn Pichon ausdrücklich für den eingebrachten Antrag; der Dank richtet sich auch an Herrn Brabandt für die gesprochenen Worte. Herr Schönfelder stellt fest, dass Uwe Nienstedt es verdient hat, Ehrenbürger der Stadt Barmstedt zu werden, weil er sich um die Stadt Barmstedt verdient gemacht hat.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt mit 17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt das Ehrenbürgerrecht im Rahmen eines noch zu terminierenden Festaktes mit geladenen Gästen zu verleihen. Die Kosten von vorläufig geschätzt rd. 3.000 EUR werden überplanmäßig gemäß § 82 GO bereitgestellt. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt im 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007.
Bürgervorsteher Quell informiert die Anwesenden darüber, dass der Festakt nach heutiger Planung voraussichtlich am 03. November 2007 stattfinden wird. Die Einladungen werden in den nächsten Tagen versandt.
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