Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-062  

Betreff: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Herr 1. stellvertretender Bürgervorsteher Hansgeorg Pichon beantragt mit Schreiben vom 04. Juli 2007, Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt das Ehrenbürgerrecht der Stadt Barmstedt zu verleihen. Die Begründung des Antrages datiert vom 13. August 2007. Die vorstehend genannten Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt. 

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) kann die Stadt Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Beschlussfassung hierüber ist gemäß § 28 Nr. 8 GO der Stadtvertretung vorbehalten. Über die Form der Verleihung enthält das Gesetz keine Aussage. Dem Wort „verleihen“ kann jedoch entnommen werden, dass über diese besondere Form der Auszeichnung ein Dokument ausgestellt wird, das als Urkunde dem zu Ehrenden im Rahmen einer Feierstunde ausgehändigt wird. Besondere Rechte ergeben sich aus der Ehrung nicht. Das Ehrenbürgerrecht stellt als Persönlichkeitsrecht lediglich eine anerkennende, immaterielle Auszeichnung dar. Es ist die höchste Auszeichnung, die eine Stadt vergeben kann.

 

Für den Fall einer entsprechenden Beschlussfassung ist geplant, Herrn Uwe Nienstedt im Rahmen einer noch zu terminierenden Feierstunde das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Dem Festakt sollen dann geladene Gäste u. a. aus der Kommunalpolitik von Stadt und Umland, aus den Vereinen und Verbänden sowie aus den Partnerstädten beiwohnen. Die hierfür voraussichtlich erforderlich werdenden Kosten von geschätzt rd. 3.000 EUR müssten vorläufig überplanmäßig gemäß § 82 GO bereitgestellt und anschließend im 2. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2007 veranschlagt werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, Herrn Bürgervorsteher a. D. Uwe Nienstedt das Ehrenbürgerrecht im Rahmen eines noch zu terminierenden Festaktes mit geladenen Gästen zu verleihen. Die Kosten von vorläufig geschätzt rd. 3.000 EUR werden überplanmäßig gemäß § 82 GO bereitgestellt. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt im 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007.

Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag vom 04. Juli 2007

Begründung vom 13. August 2007                           

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag vom 04.07.2007 (22 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 Begründung vom 13.08.2007 (30 KB) PDF-Dokument (72 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zur Begründung vom 13.08.2007 (25 KB) PDF-Dokument (82 KB)    

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner