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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 15.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2011-011 Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Bauausschussvorsitzender Axel Schmidt weist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage der Verwaltung hin. Herr Peter Knaak vom Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung erläutert den Anwesenden noch einmal die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen. Die ursprüngliche Satzung ist vom 03.03.1999 und allein aus diesem Grund schon nicht mehr zeitgemäß. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Vorlage gegenübergestellt worden. Anmerkungen seitens des Bauausschusses gibt es zu den §§ 6 (Beitragsmaßstab), 9 (Nutzungsfaktor) und 10 (Vorauszahlungen). Während es sich zu den §§ 6 und 9 lediglich um Anmerkungen handelt, sieht der Bauausschuss zum § 10 Handlungsbedarf. Bei den Vorauszahlungen sollte der in der Satzung als angemessene Vorauszahlung bezeichnete Beitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrag eine Grenze von 80 % nicht überschreiten und eine entsprechende verwaltungsinterne Regelung soll geschaffen werden. 


Beschlussvorschlag:

a) Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Straßenausbaubeitragssatzung in der geänderten Form zu beschließen.

 

b) Der Bauausschuss empfiehlt der Verwaltung als internen Willen, im § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgenr den Ausbau von Straßen und Wegen als Vorauszahlung eine angenommene Beitragsschuld von 80 % nicht zu überschreiten.


Abstimmungsergebnis:

 

a) einstimmig

 

b) einstimmig

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