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Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bauausschussvorsitzender Axel Schmidt weist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage der Verwaltung hin. Herr Peter Knaak vom Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung erläutert den Anwesenden noch einmal die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen. Die ursprüngliche Satzung ist vom 03.03.1999 und allein aus diesem Grund schon nicht mehr zeitgemäß. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Vorlage gegenübergestellt worden. Anmerkungen seitens des Bauausschusses gibt es zu den §§ 6 (Beitragsmaßstab), 9 (Nutzungsfaktor) und 10 (Vorauszahlungen). Während es sich zu den §§ 6 und 9 lediglich um Anmerkungen handelt, sieht der Bauausschuss zum § 10 Handlungsbedarf. Bei den Vorauszahlungen sollte der in der Satzung als „angemessene Vorauszahlung bezeichnete Beitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrag“ eine Grenze von 80 % nicht überschreiten und eine entsprechende verwaltungsinterne Regelung soll geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Straßenausbaubeitragssatzung in der geänderten Form zu beschließen.
b) Der Bauausschuss empfiehlt der Verwaltung als internen Willen, im § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen als Vorauszahlung eine angenommene Beitragsschuld von 80 % nicht zu überschreiten.
Abstimmungsergebnis:
a) einstimmig
b) einstimmig
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