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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke "Meiners" nördlich und südlich der Florastraße / Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände Abwägung der eingegangenenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2011-007 Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke "Meiners" nördlich und südlich der Florastraße / Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände
Abwägung der eingegangenenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Reimers erteilt hierzu Herrn Maysack-Sommerfeld das Wort. Dieser stellt anhand der Vorlage einzeln die Abwägungsvorschläge gemäß Vorlag vor.


Beschluss:

1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung einzeln geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros (s. Anlage 2).

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (11)

 

2. Satzungsbeschluss:

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke „Meiners“rdlich und südlich der Florastraße für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Billigung der Begründung:

Die Begründung wird gebilligt.

4. Bekanntmachung:

Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Absatz 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (11)

 

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