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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-007  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke "Meiners" nördlich und südlich der Florastraße / Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände
Abwägung der eingegangenenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
09.11.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke „Meiners“ nördlich und südlich der Florastraße für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände ist soweit abgeschlossen, dass von der Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Vom 29.07.2011 bis zum 30.08.2011 wurde der Bebauungsplan Nr. 11 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn entwickelt sich aus der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amt Hörnerkirchen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung keine wesentlichen weiterführenden Anregungen und Bedenken geäußert worden. Die im Vorfeld von der Gemeinde Westerhorn in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg geforderte weitergehenden Untersuchungen wurden inzwischen durch eine gutachterliche Stellungnahme zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf dem Grundstück „Florastraße 16“ nachgewiesen, so dass sich nach Aussage der unteren Bodenschutzbehörde für das Planverfahren der Gemeinde keine bodenschutzrechtlichen Handlungsnotwendigkeiten ergeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Satzungsbeschluss:

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet der Torfwerke „Meiners“ nördlich und südlich der Florastraße für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Billigung der Begründung:

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Bekanntmachung:

 

Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Absatz 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Keine / folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Gemeinde ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 


Anlage/n:

 

Abwägungsvorschlag – wird kurzfristig nachgereicht

Planzeichnung und Text werden den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt

 

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