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Auszug - 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Peter Gottschalk, stellt die Vorlage sowie die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor.
Herr Dr. Thiel macht deutlich, dass die Erhöhung der Hundesteuer für den ersten Hund nicht sozial verträglich ist, da hier sehr viele ältere Menschen betroffen wären. Er stellt daher den Antrag, den Steuersatz für den ersten Hund bei 75 € zu belassen.
Herr Schönfelder macht deutlich, dass die Steuereinnahmen für die Stadt Barmstedt erforderlich seien. Er stimmt zu, dass die Zuweisungen und somit der Finanzausgleich in Schleswig-Holstein nicht richtig verteilt ist. Er hält jedoch eine Anpassung des Steuersatzes für den ersten Hund auf 84,-- € für moderat, zumal die Steuer in den letzten sechs Jahren nicht angepasst wurde. Er stellt daher den Antrag entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses vom 04.10.2011 den Steuersatz für den ersten Hund auf 84 € anzupassen.
Herr Brabandt macht deutlich, dass die SPD Fraktion der Erhöhung zustimmen wird.
Da der Antrag von Herrn Schönfelder weitergehend ist, wird über diesen zunächst abgestimmt.
Beschluss:
Der Steuersatz für den ersten Hund erhöht sich ab dem Haushaltsjahr 2012 auf 84,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 18
Nein- Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Somit entfällt eine Abstimmung zum Antrag von Herrn Dr. Thiel.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung der Hundesteuer gemäß Beschlussvorlage der Verwaltung in den Punkten 1 und 2 unverändert zu beschließen. Die Anpassung der Steuersätze sollten gemäß Empfehlung des Hauptausschusses wie folgt beschlossen werden: Die Steuersätze betragen ab dem Haushaltsjahr 2012 für den zweiten Hund 144,- EUR, für jeden weiteren Hund 168,- EUR und für Gefahrenhunde 660,- EUR jährlich..
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 21
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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