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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein die Möglichkeit besteht, auf der Grundlage einer speziellen Steuersatzung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. In Barmstedt sind rund 350 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Davon erfüllen nach einer Überprüfung der Meldedaten tund 10 % die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Die geschätzten Netto-Einnahmen würden sich auf ca. 12.000 EUR pro Jahr belaufen. Herr Gottschalk bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Nach einer eingehenden Diskussion kommt der Hauptausschuss zu dem Ergebnis, den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, fundierte Informationen zusammen zu stellen, die genauere Aussagen über die tatsächliche Anzahl der Steuerpflichtigen, die Höhe des Steueraufkommens, den Verwaltungsaufwand, die Auswirkung auf die tatsächliche Zahl der Einwohner und die Klärung des tatsächlichen Wohnungsstatus (Hauptwohnung/Nebenwohnung) liefern.
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