Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-966
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Sachverhalt:
Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage einer speziellen Steuersatzung eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer zu erheben. Gegenstand der Steuer wäre das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Steuerschuldner wäre der jeweilige Inhaber der Wohnung. In der Praxis würde dies bedeuten, dass grundsätzlich alle mit Nebenwohnung in der Stadt Barmstedt gemeldeten Personen steuerpflichtig wären, soweit es sich bei der Nebenwohnung um eine in sich abgeschlossene Wohneinheit handelt. Über Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungstatbestände z. B. für Minderjährige, für in der Ausbildung befindliche Personen oder für Kinder, die mit Nebenwohnung bei ihren Eltern gemeldet sind, könnte die Steuererhebung ausgestaltet werden. Mehrere mit Nebenwohnung in einer Wohneinheit gemeldete Personen wären als Gesamtschuldner anzusehen. In der im Internet vorgefundenen Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, dass der Grundsatz der Steuergerechtigkeit es erfordert, neben der Zuhilfenahme des Melderegisters auch Maßnahmen durchzuführen, um nicht angemeldete Personen ausfindig zu machen. Dies würde eine flächendeckende Vororterhebung erforderlich machen.
In Schleswig-Holstein erheben nach Kenntnis der Verwaltung insgesamt 56 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fremdenverkehrsgemeinden an Nord- und Ostsee. Der Steuersatz beträgt im Durchschnitt rd. 11 % der Jahreskaltmiete.
In der Stadt Barmstedt sind rd. 350 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Davon erfüllen nach einer Überprüfung der Meldedaten rd. 10 % die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Im Besteuerungsverfahren müsste vor Erteilung eines Steuerbescheides eine Datenerhebung hinsichtlich Wohnungsgröße, Kaltmiete, Gründe für eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung etc. durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, als neue kommunale Steuer eine Zweitwohnungssteuer einzuführen
oder alternativ
Die Stadtvertretung beschließt, von der Einführung einer Zweitwohnungssteuer als neue kommunale Steuer abzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Modellrechnung über mögliche Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer (die zu Grunde gelegten Daten sind geschätzt):
durchschnittliche Wohnungsgröße | 40 qm |
monatliche Kaltmiete pro qm | 7,00 EUR |
Monatliche Kaltmiete insgesamt | 280,00 EUR |
Jahreskaltmiete | 3.360,00 EUR |
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Zweitwohnungssteuer bei einem Steuersatz von 11 % p. a. | 369,60 EUR |
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Steueraufkommen p. a. bei unterstellten 35 Wohneinheiten | rd. 13.000 EUR |
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Personal- und Sachkosten p. a. für das Besteuerungsverfahrens | rd. 1.000 EUR
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Geschätzte Netto-Einnahmen p. a. | rd. 12.000 EUR |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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