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Auszug - 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 27.09.2000 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 09.06.2009 der aktuellen Entwicklung angepasst werden sollte. Herr Gottschalk verweist auf die Vorlage und erläutert die Punkte, die einer Anpassung bedürfen. Er geht dabei insbesondere auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Steuersätze ein. Bei der Anhebung gemäß Vorschlag der Verwaltung kann mit Steuermehreinnahmen von 12.000 EUR jährlich gerechnet werden. Herr Gottschalk beantragt, gemäß Beschlussvorschlag zu beraten und zu beschließen.
Herr Dr. Günter Thiel führt aus, dass der Steuersatz für den ersten Hund beibehalten werden sollte. Die Anhebung der Steuersätze für den zweiten, jeden weiteren und die Gefahrenhunde würde die BALL-Fraktion unterstützen.
Herr Michael Schönfelder erklärt, dass der Steuersatz für den ersten Hund bei der letzten Steueranhebung aus gutem Grund unverändert geblieben ist. Ein Hund ist für viele Menschen einen wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Trotzdem muss auch dieser Steuersatz nach einer gewissen Zeit angepasst werden. Der vorgeschlagene Steuersatz der Verwaltung würde eine erhebliche Erhöhung von 36 % bedeuten. Die Anhebung beim zweiten, jeden weiteren Hund und bei den Gefahrenhunden hält er hingegen für angemessen. Herr Schönfelder beantragt für die FWB-Fraktion, den ersten Hund mit 84,- EUR und die weiteren Hunde gemäß Vorschlag der Verwaltung zu besteuern. Eine erneute Anhebung in 2013 bleibt aus. Die Steuersätze gelten bis auf weiteres.
Herr Ortwin Schmidt erläutert, dass die Thematik vor zwei Jahren bereits intensiv diskutiert wurde. Eine gewisse Anhebung der Steuersätze hält er für notwendig. Herr Schmidt unterstützt den Antrag der FWB-Fraktion.
Herr Jürgen Busse stellt für SPD-Fraktion folgenden Antrag: Die Steuersätze betragen ab dem Haushaltsjahr 2012 für den ersten Hund 84,- EUR, für den zweiten Hund 144,- EUR, für jeden weiteren Hund 168,- EUR und für Gefahrenhunde 660,- EUR jährlich.
Nach einer kurzen Diskussion einigt sich der Hauptausschuss mehrheitlich auf den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion.
Herr Michael Schönfelder zieht seinen Antrag zurück und bittet die Verwaltung, rechtzeitig in diesem Jahr eine mögliche Anpassung der Steuersätze für die Grundsteuer zu prüfen und eine Vorlage für den Hauptausschuss vorzubereiten, um die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt der Fehlbedarfszuweisung zu erfüllen. Aus Gründen der Fairness gegenüber den Bürgern sollte eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer im Jahre 2012 unbedingt verhindert werden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung der Hundesteuer gemäß Beschlussvorlage der Verwaltung in den Punkten 1 und 2 unverändert zu beschließen. Die Anpassung der Steuersätze sollten gemäß Empfehlung des Hauptausschusses wie folgt beschlossen werden: Die Steuersätze betragen ab dem Haushaltsjahr 2012 für den ersten Hund 84,- EUR, für den zweiten Hund 144,- EUR, für jeden weiteren Hund 168,- EUR und für Gefahrenhunde 660,- EUR jährlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
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