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Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 15. Februar 2006
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor und beantragt, gemäß Empfehlung der Verwaltung in der Vorlage vom 23.07.2007 zu beschließen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 15. Februar 2006 gemäß Entwurf vom 23. Juli 2007.
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