Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Satzung der über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter undehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt stellt die Vorlage der Verwaltung sowie das Ergebnis der Beratung im Hauptausschuss vor. Er stellt fest, dass mit dieser Nachtragssatzung nicht alle Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Ferner ist festzustellen, dass in der Satzung die möglichen Aufwandentschädigungen bei weitem nicht die Höchstgrenzen darstellen. Derzeit ist lediglich die Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ersten und zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters sowie das Sitzungsgeld für Stadtvertreter für die Teilnahme an Sitzungen, bei denen Sie nicht Mitglieder, sind anzupassen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die in der Anlage vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 21
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76