Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2011-864-1-1
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Sachverhalt:
Die Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein wurde mit Datum vom 11.11.2010 angepasst. Aufgrund dieser Anpassung hat der Hauptausschuss zu diesem Thema am 31.05.2011 sowie 23.08.2011 beraten. Der Hauptausschuss hat empfohlen, aufgrund der Änderung die Aufwandsentschädigungen für den 1. Stellvertretenden des Bürgermeisters von 50,00 € auf 150,00 € und für den 2. Stellvertretenden des Bürgermeisters von 25,00 € auf 75,00 € anzuheben. Ebenfalls wurde empfohlen, dass Sitzungsgeld für die Stadtvertreter für die Sitzungen, an denen sie teilnehmen, jedoch kein Stimmrecht besitzen von 2,50 € auf 5,00 € anzuheben.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter undehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
s.o.
Anlage/n:
1. Nachtragssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Nachtragssatzung Entschädigungssatzung (0 KB) |
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