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Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes a)Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden b)Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes c)Billigung der Begründung d)Vorlage bei der Genehmigungsbehörde e)Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Pommerening berichtet zum Sachverhalt. Anschließend informiert Frau Becker vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen die Anwesenden über weitere Details der Abwägung und der dazu gehörenden Zusammenfassung der Stellungnahmen und Empfehlungen zur Abwägung ein. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäss § 4 Absatz 2 BauGB und der Offenlegung des Planentwurfs gemäss § 3 Absatz 2 BauGB sind seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite mehrere Anregungen und Bedenken eingereicht worden. Insbesondere erwähnte Frau Becker die Stellungnahme des Sielverbandes Kremper Au. Diese Bedenken werden berücksichtigt und es wird in Abstimmung mit dem Verband und der Wasserbehörde ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Sehr umfangreich wurden den Anwesenden auch die Einwände von 4 Anliegern dargestellt. Einer dieser Anlieger beinhaltete insgesamt 108 Unterschriften, die sich ausschließlich mit dem Änderungsbereich L „Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel“ beschäftigten.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden entsprechend und analog der Zusammenfassung der Stellungnahmen und Empfehlungen zur Abwägung von allen beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Anregungen und Bedenken von Seiten der Bürger.
Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis zu 1.:
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis zu 2.:
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis zu 3.:
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis zu 4.:
Ja- Stimmen: 6
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
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