Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-911
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Sachverhalt:
Die Entwürfe der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn haben in der Zwischenzeit öffentlich ausgelegen, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Nunmehr muss über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen werden. Hierzu hat das Ingenieurbüro Klütz und Collegen einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, über den zu entscheiden ist.
Anschließend ist der abschließende Beschluss zu dieser 8. F-Plan-Änderung zu fassen, so dass die Planzeichnung und die Begründung nach Einarbeitung der Abwägungsergebnisse zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht werden kann.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von …
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von …
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von …
Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlage/n:
Abwägungsvorschlag
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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