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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
VO/2011-912 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Offenlegung des Planentwurfes
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang RubartBezüglich:
VO/2011-892
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

rgermeister Pommerening erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Es geht in diesem Verfahrensschritt um die Billigung des Planentwurfes einschließlich der Begründung für die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen. Der Sachverhalt ist zwischenzeitlich allen Gemeindevertretern bekannt.

 


Beschluss:

 

1. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, den Entwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Keine Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.


Abstimmungsergebnis zu 1.:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 3.:

einstimmig

 

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