Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-912
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren zur 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn ist im Verfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken sind in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt. Der nächste Schritt im weiteren Verfahren ist die Genehmigung des Planentwurfes einschließlich der Begründung und des dazu gehörenden Umweltberichtes durch alle 4 Gemeinden sowie die Billigung der bereits vorliegenden Stellungnahmen und diese zur Auslegung zu bestimmen.
Die beiden einzigen Planungsziele dieser 9. Änderung des gemeinsamen F-Planes sind zum einen die Überplanung des ehemaligen 2,67 ha großen Betriebsgeländes der Torfwerke Meiners in der Gemeinde Westerhorn, Florastraße zur Errichtung einer Photovoltaikanlage und zum anderen um einen Bereich an der Ecke „Kloster / Brückenkamp“ in der Gemeinde Osterhorn. Hier soll für einen ortsansässigen Betrieb die Möglichkeit zur Ansiedlung seines landtechnischen Lohnunternehmens geschaffen werden. Geplant ist in diesem Bereich die Errichtung einer Betriebshalle und eines Betriebsleiterwohnhauses.
Beschlussvorschlag:
1. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, den Entwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Keine / Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Anlage/n:
1. Entwurf der Begründung zur 9. Änderung des gemeinsamen F-Planes des
Amtes Hörnerkirchen
2. Übersichtskarte mit Darstellung der Änderungsbereiche
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