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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet südlich der Strasse Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Pommerening berichtet zum Sachverhalt und weist auf die Vorlage der Verwaltung hin. Frau Becker vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen erläutert den Anwesenden detailliert den Planentwurf nebst textlichem Teil und Legende. Sie weist insbesondere darauf hin, dass das benachbarte bereits bebaute Wohngrundstück mit in die Planungen einbezogen wurde. Dies hat mehrere Gründe. Nur unter Einbeziehung dieses Grundstückes kann ein Mischgebiet festgesetzt werden, während bei der Überplanung des Bereiches, der für das landtechnische Lohnunternehmen überplant wird, ansonsten ein Sondergebiet festgesetzt werden müsste und man dann für Jahre an diese Planung gebunden wäre und bei Bedarf nicht die kleinste Änderung vorgenommen werden kann, ohne den B-Plan zu ändern. Außerdem dient die Überplanung des benachbarten Grundstückes auch der Bestandssicherung für dieses mit kleinen Erweiterungsmöglich- keiten und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Ein Ausgleich für den Eingriff in die Natur muss vorgenommen werden. Die Berechnung erfolgt im weiteren Verfahren. Nachdem daraufhin keine weiteren Fragen auftauchten, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
a. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn – für das Gebiet südlich der Straßen Kloster und Brückenkamp und östlich des Brande Weges zu genehmigen.
b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Keine Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis zu a.:
einstimmig
Abstimmungsergebnis zu b.:
einstimmig
Abstimmungsergebnis zu c.:
einstimmig
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