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Auszug - Ausführungen zur Strompreisentwicklung, Anpassung der Tarifpreise
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Johannsen trägt den Sachverhalt vor und beantragt, gemäß Empfehlung des Werkausschusses vom 30.05.2007 zu beschließen.
Herr Brabandt bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit Frau Schmidt als Mitarbeiterin der Stadtwerke Barmstedt an Beratungsgegenständen mitwirken darf, die die Stadtwerke Barmstedt betreffen. Nach kurzer Sitzungsunterbrechung verlässt Frau Schmidt vorsorglich den Sitzungsraum. Die Verwaltung wird die Rechtslage kurzfristig prüfen.
Für Frau Schmidt wird ersatzweise Frau Schack einstimmig als Stimmenzählerin gewählt.
Herr Brabandt macht ergänzende Ausführungen zum Sachverhalt und stellt insbesondere klar, dass die Stadtwerke aufgrund der Entscheidung der Preisaufsichtsbehörde für das erste Halbjahr 2007 zu niedrige Preise erhoben haben. Die zum 01.01.2007 erforderliche Anpassung wurde nicht genehmigt. Nun gilt es, die Erhöhung zum 01.07.2007 umzusetzen.
Herr Dr. Thiel beklagt, dass die Energiekonzerne ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Als Folge der Privatisierung geht es jetzt nur noch darum die Rendite zum Vorteil der Aktionäre zu steigern. Die BALL-Fraktion macht sich nicht zum ehrenamtlichen Vollstrecker dieser Konzerne, in dem sie der Strompreiserhöhung zustimmt. Unklar ist zurzeit auch noch, wie sich die Ausweitung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke auf den Gewinn 2007 auswirkt. Nach Ansicht von Herrn Dr. Thiel kann voraussichtlich von einer Erhöhung des Gewinns ausgegangen werden. Auch vor diesem Hintergrund wird keine Begründung für die Anhebung der Preise gesehen. Die BALL-Fraktion wird die Erhöhung der Tarifpreise ablehnen.
Herr Johannsen führt aus, dass der Werkleiter mit der Ausweitung des Geschäftsfeldes vorhandene Nischen ausnutzt, um in Barmstedt einen im Vergleich mit anderen Kommunen niedrigeren Strompreis anbieten zu können. Dies gilt für die Gaslieferungen entsprechend. Die vorgeschlagene Erhöhung fällt niedriger aus als im Umland. Die Tarife bewegen sich auf Kreisebene im unteren Bereich.
Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß § 22, Abs. 2, Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) gilt das Verbot ehrenamtlicher Tätigkeit auch für Personen, die bei einer natürlichen oder juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder einer Vereinigung, die ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Erledigung der Angelegenheit hat, gegen Entgelt beschäftigt sind. Dieser Ausschließungsgrund trägt der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines ehrenamtlich Tätigen und der darauf resultierenden Interessenkollision Rechnung. Gegen Entgelt beschäftigt ist jeder, der für seine Tätigkeit eine Vergütung finanzieller oder sonstiger Art erhält. Aus dieser Vorschrift folgt, dass Frau Schmidt bei allen Beratungsgegenständen, die die Stadtwerke Barmstedt betreffen, von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. Diese Auffassung wurde am 21.05.2007 telefonisch von der Kommunalaufsichtsbehörde bestätigt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen der Anpassung der Tarifpreise zum 01.07.2007 gemäß Anlage „Allgemeine Tarife zum 01.07.2007“ zu. Die Werkleitung wird aufgefordert, einen Vorschlag zur neuen Tarifstruktur ab dem 01.01.2008 vorzulegen.
Aufgrund des § 22 GO hat Frau Schmidt vorsorglich nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
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